Arbeitszeit
kann mir jemand bitte mal erklären was das genau bedeutet.ich steh grad voll am Schlauch
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn die maximale Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht übersteigt und innerhalb eines Zeitraums von 52 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden kann von einem Mitarbeiter nicht 2 Wochen in Folge abverlangt werden.
Community-Antworten (7)
05.08.2014 um 19:35 Uhr
Mal sehen:
1.) Normalfall ist 8h/Tag
2.) 10h/Tag gehen, wenn:
2a) 50h/Woche nicht überschritten werden, und
2b) im Jahresschnitt 8h/Tag (Mo-Sa!) nicht überschritten wird, und
2c) nicht 2 Wochen hintereinander 50h gearbeitet werden.
05.08.2014 um 19:40 Uhr
Wie verhält es sich mit Überstunden. Die müssen doch angekündigt werden. Eine Pflicht ist doch nicht daraus entstanden oder.
05.08.2014 um 19:53 Uhr
@ tokurz
"Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn die maximale Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht übersteigt und innerhalb eines Zeitraums von 52 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden kann von einem Mitarbeiter nicht 2 Wochen in Folge abverlangt werden."
Hast Du das einem Tarifvertrag entnommen? Falls ja, welchem?
"Die müssen doch angekündigt werden. Eine Pflicht ist doch nicht daraus entstanden oder."
Überstunden müssen im Regelfall mind. 4 Tage vorher angekündigt werden; kann aber in einem TV anders geregelt sein. Eine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden setzt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag voraus. Ausnahme: Betriebliche Notfallsituationen
06.08.2014 um 11:56 Uhr
@Hoppel
Die Regelung zur Anordnung von Überstunden kann auch über Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen geregelt werden.
Oft sind darin auch die Zuschläge bzw. Ausgleichszahlungen für Überstunden geregelt (nach ArbZG müssen Überstunden lediglich durch entsprechenden Zeitausgleich abgegolten werden können)
06.08.2014 um 13:09 Uhr
Da fällt mir noch eines ein. Die Formulierung "Die maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden kann von einem Mitarbeiter nicht 2 Wochen in Folge abverlangt werden." ist IMHO etwas ungeschickt, da sie es erlauben würde, quasi unbegrenzt 49,9h/Woche zu arbeiten...
06.08.2014 um 19:13 Uhr
@ xumuimhxer
Hmmm ... rechne doch mal vor, wie man quasi unbegrenzt 49,9h/Woche arbeiten dürfen soll, wenn die durchschnittliche werktgl. Arbeitszeit innerhalb von 52 Wochen 8 Stunden nicht überschreiten darf ... ;-)
07.08.2014 um 13:08 Uhr
@Hoppel: Lies doch meinen Satz nochmal etwas genauer.
Die Formulierung X [...], da sie es erlauben würde, [...]
nicht:
Die Formulierung X [...], da die Komplettregelung es erlauben würde, [...]
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