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Arbeitszeit

T
tokurz
Jan 2018 bearbeitet

kann mir jemand bitte mal erklären was das genau bedeutet.ich steh grad voll am Schlauch

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn die maximale Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht übersteigt und innerhalb eines Zeitraums von 52 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden kann von einem Mitarbeiter nicht 2 Wochen in Folge abverlangt werden.

1.08107

Community-Antworten (7)

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xumuimhxer

05.08.2014 um 19:35 Uhr

Mal sehen:

1.) Normalfall ist 8h/Tag

2.) 10h/Tag gehen, wenn:

2a) 50h/Woche nicht überschritten werden, und

2b) im Jahresschnitt 8h/Tag (Mo-Sa!) nicht überschritten wird, und

2c) nicht 2 Wochen hintereinander 50h gearbeitet werden.

T
tokurz

05.08.2014 um 19:40 Uhr

Wie verhält es sich mit Überstunden. Die müssen doch angekündigt werden. Eine Pflicht ist doch nicht daraus entstanden oder.

H
Hoppel

05.08.2014 um 19:53 Uhr

@ tokurz

"Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn die maximale Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht übersteigt und innerhalb eines Zeitraums von 52 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden kann von einem Mitarbeiter nicht 2 Wochen in Folge abverlangt werden."

Hast Du das einem Tarifvertrag entnommen? Falls ja, welchem?

"Die müssen doch angekündigt werden. Eine Pflicht ist doch nicht daraus entstanden oder."

Überstunden müssen im Regelfall mind. 4 Tage vorher angekündigt werden; kann aber in einem TV anders geregelt sein. Eine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden setzt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag voraus. Ausnahme: Betriebliche Notfallsituationen

V
VerleiherBR

06.08.2014 um 11:56 Uhr

@Hoppel

Die Regelung zur Anordnung von Überstunden kann auch über Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen geregelt werden.

Oft sind darin auch die Zuschläge bzw. Ausgleichszahlungen für Überstunden geregelt (nach ArbZG müssen Überstunden lediglich durch entsprechenden Zeitausgleich abgegolten werden können)

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xumuimhxer

06.08.2014 um 13:09 Uhr

Da fällt mir noch eines ein. Die Formulierung "Die maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden kann von einem Mitarbeiter nicht 2 Wochen in Folge abverlangt werden." ist IMHO etwas ungeschickt, da sie es erlauben würde, quasi unbegrenzt 49,9h/Woche zu arbeiten...

H
Hoppel

06.08.2014 um 19:13 Uhr

@ xumuimhxer

Hmmm ... rechne doch mal vor, wie man quasi unbegrenzt 49,9h/Woche arbeiten dürfen soll, wenn die durchschnittliche werktgl. Arbeitszeit innerhalb von 52 Wochen 8 Stunden nicht überschreiten darf ... ;-)

X
xumuimhxer

07.08.2014 um 13:08 Uhr

@Hoppel: Lies doch meinen Satz nochmal etwas genauer.

Die Formulierung X [...], da sie es erlauben würde, [...]

nicht:

Die Formulierung X [...], da die Komplettregelung es erlauben würde, [...]

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