Erstellt am 04.08.2014 um 12:05 Uhr von Hoppel
@ Neueinsteiger
Greift ein TV? Falls ja, müsst ihr da nachlesen oder die zuständige Gewerkschaft befragen.
Der Gesetzgeber sieht lediglich im ArbZG einen Ausgleich für Nachtarbeit vor.
§ 6 Abs.5 ArbZG: "Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."
Falls kein TV greift, sollte es einem BR doch aber möglich sein, für seine betroffenen KollegInnen einen gewissen Zuschlag raushandeln zu können. Immerhin ist die Umstellung von 2- auf 3-Schichtsystem zustimmungspflichtig!
Erstellt am 04.08.2014 um 21:01 Uhr von BloodyBeginner
Zwei oder Dreischicht heißt ja nicht unbedingt dass man mehr arbeitet als ein Tagschichtler.
Für Nachtarbeit hat ein Ausgleich zu erfolgenden, der kann allerdings auch finanziell sein.
Im Bereich der chem. Industire (IGBCE) regelt der Manteltarifvertrag, dass bei vollkontinuierlicher Wechselschicht, d.h. Schichten mit Nachtschichten auch an Wochenendenes drei Tage Zusatzurlaub gibt.
Bei Arbeit von nur Montag bis Freitag (F/M/N)ist dies nicht der Fall.