Ist dies Sozialversicherungsbetrug? 450 Euro Kraft hat am Ende des jahres 150 Ü-Std auf dem AZ Konto
Hallo liebes Forum,
Sind ein neu gewählter BR und sind nun beim Thema Ü-Std. bei 450 Euro Kräften angekommen, da es Beschwerden hierzu gibt.
Ist dies Sozialversicherungsbetrug?
- 3 MA die auf 450 Euro Basis arbeiten haben am Ende des Jahres ca. 150 Ü-Std angesammelt auf dem AZK
Frage: Was kann der BR hier unternehmen außer die Ü-Std nicht mehr zu genehmigen?
Dies ist keine Ausnahme, sondern die Regel
Danke schon mal
Community-Antworten (3)
01.08.2014 um 12:28 Uhr
ob das SV Betrug ist hat die Rente zu beurteilen.
Aber was wird wahrscheinlich passieren. Die SV-Prüfung erfolgt irgendwann in den nächsten 4 Jahren und diese wird feststellen, dass hier kein Minijob mehr vorliegt. Die Beiträge werden nacherhoben, der AG zahlt kräftig, die Beiträge werden den Rentenkonten der MA gutgeschrieben und für den AG gibt's noch heftige Säumniszuschläge
Wenn die MA sich beschweren habt ihr doch einen Hebel: eben nichts mehr genehmigen! Der Rest geht seinen Gang
01.08.2014 um 12:33 Uhr
Hallo neuhierse,
über was beschweren sich die MA denn? Dass sie weniger arbeiten/mehr Geld haben/oder einen "normalen" Arbeitsvertrag haben wollen?
- Wenn sie weniger arbeiten wollen, dann ist Dein Vorschlag sicher zielführend.
- Wenn sie die Ü-Stunden abbummeln wollen, könnte man das mit dem AG ja analog Urlaub verhandeln, falls Ihr keine einschlägige BV habt.
- Wenn sie mehr Geld haben wollen, und Ihr in einem Wohlfahrtsverband arbeitet, dann käme noch die Möglichkeit dazu, die Übungsleiterpauschale für Ehrenamtliche auszuzahlen. (Das wird öfter so gemacht, ich sehe das allerdings kritisch)
- Wenn sie einen "normalen" Arbeitsvertrag haben wollen, sind die AN ja evtl. am längeren Hebel und können das einfordern. Schließlich hat der AG was zu verlieren.
01.08.2014 um 13:43 Uhr
@ neuhierse
"3 MA die auf 450 Euro Basis arbeiten haben am Ende des Jahres ca. 150 Ü-Std angesammelt auf dem AZK"
"Dies ist keine Ausnahme, sondern die Regel" >> das ist der entscheidende Knackpunkt!!!
Die ausnahmsweise & unvorhergesehene Überschreitung der Entgeltgrenze führt nämlich nicht zwingend in die Sozialversicherungspflicht.
Eure KollegInnen sollten einmal Kontakt zur Minijob-Zentrale aufnehmen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/02_verdienstgrenzen/node.html
Ersatzweise kann das zunächst einmal auch ein BRM übernehmen!
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