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Gleiche Beschäftigung in Tochterunternehmen auf 450-?-Basis

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Misteranderson
Nov 2016 bearbeitet

Ist das Sozialversicherungsbetrug? Hauptfirma "A" (mit BR) hat zwei Tochterfirmen "B" (mit BR) und "C" (ohne BR) gegründet. Firma "B" bietet die gleiche Tätigkeit wie "A" an - zu einem für den AG günstigeren Tarif. In Firma "C" sind hauptsächlich Mitarbeiter aus den Firmen "A" und "B" auf 450-?-Basis eingestellt, die dort die gleiche Tätigkeit verrichten wie in ihren Hauptjobs. Im Prinzip werden also Überstunden, die bei "A" und "B" anfallen würden, in "C" verschoben - und das in ganz großem Stil. Wir reden hier von ca. 25.000 (!) Arbeitsstunden pro Jahr. Es ist nicht auszuschließen, dass hierbei Vorschriften in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten missachtet werden.

Ist das legal oder liegt hier Sozialversicherungsbetrug vor?

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Community-Antworten (9)

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paula

17.07.2014 um 15:06 Uhr

ob hier einheitliche Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung vorliegen wird die nächste Prüfung ergeben. Welche Rechtsform haben denn die Firmen? Arbeiten A, B und C alle an den gleichen Maschinen? Liegt eine räumliche Trennung vor?

M
Misteranderson

17.07.2014 um 15:11 Uhr

Alle 3 Firmen sind GmbH's und am selben Standort. Es werden exakt die gleichen Arbeiten mit den gleichen Geräten ausgeführt.

K
Kölner

17.07.2014 um 17:18 Uhr

Man muss sich die uneinheitliche Rechtsprechung aber immer und immer wieder vor Augen führen: Besteht der eine Betriebsprüfer in (z.B.) Coburg noch auf ein einheitliches AV in zwei GmbHs kann es in Köln schon dazu kommen, dass man sogar im selben Betrieb eine GfB mit ordentlichem Job paralell haben kann.

G
gironimo

17.07.2014 um 17:27 Uhr

Ob Sozialversicherungsbetrug vorliegt, kann man nicht sagen. Man weiß ja im Einzelfall nicht, wer was wohin zahlt.

Wenn Euch als BR das Thema drückt, würde ich ein Rechtsgutachten anfordern und hierzu einen Fachanwalt als Sachverständigen hinzuziehen.

K
Kölner

17.07.2014 um 17:31 Uhr

@gironimo ?

Was hat der BR denn hier für einen Job? Da sehe ich gar nichts.

Lediglich die Frage der Ruhezeiten (ArbZG) könnte eine sein, die der BR zu behandeln hat.

P
paula

17.07.2014 um 18:43 Uhr

@Kölner

absolut bei dir. Auch im Karneval sind die Jecken in Franken und Köln nicht gleich ;)

Daher wird es die Betriebsprüfung auch richten.

@gironimo warum sollte ein AG hier auch nur einen Euro für ein solches Gutachten zusagen?

M
Misteranderson

17.07.2014 um 19:00 Uhr

Der BR hat hier unterschiedliche Jobs. Zum einen werden hier wie erwähnt Überstunden in großem Maße am BR vorbei geschoben. Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften kann nicht geprüft werden.
Das hat auch Einfluss auf die Personalplanung. Für die vielen Überstunden, die ja sogar kalkuliert sind, müssten gut und gerne 25(!) Stellen in den Hauptfirmen geschaffen werden.

P
paula

17.07.2014 um 20:00 Uhr

Und? Das ist eine völlig andere Fragestellung. Könnt Euch vielleicht mal mit dem Begriff des gemeinsamen Betriebes beschäftigen. Dann kann der BR übergreifend tätig werden. Aber ob es ein gemeinsamer Betrieb ist lässt sich beim besten Willen nicht von hier klären

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