Erstellt am 17.07.2014 um 13:06 Uhr von paula
ob hier einheitliche Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung vorliegen wird die nächste Prüfung ergeben. Welche Rechtsform haben denn die Firmen? Arbeiten A, B und C alle an den gleichen Maschinen? Liegt eine räumliche Trennung vor?
Erstellt am 17.07.2014 um 13:11 Uhr von Misteranderson
Alle 3 Firmen sind GmbH's und am selben Standort. Es werden exakt die gleichen Arbeiten mit den gleichen Geräten ausgeführt.
Erstellt am 17.07.2014 um 15:12 Uhr von paula
schau mal hier
http://www.kbs.de/DE/20_arbeitgeber/01_sozialversicherung_a_z/01_e/einheitliches_beschaeftigungsverhaeltnis.html?nn=78798
Erstellt am 17.07.2014 um 15:18 Uhr von Kölner
Man muss sich die uneinheitliche Rechtsprechung aber immer und immer wieder vor Augen führen:
Besteht der eine Betriebsprüfer in (z.B.) Coburg noch auf ein einheitliches AV in zwei GmbHs kann es in Köln schon dazu kommen, dass man sogar im selben Betrieb eine GfB mit ordentlichem Job paralell haben kann.
Erstellt am 17.07.2014 um 15:27 Uhr von gironimo
Ob Sozialversicherungsbetrug vorliegt, kann man nicht sagen. Man weiß ja im Einzelfall nicht, wer was wohin zahlt.
Wenn Euch als BR das Thema drückt, würde ich ein Rechtsgutachten anfordern und hierzu einen Fachanwalt als Sachverständigen hinzuziehen.
Erstellt am 17.07.2014 um 15:31 Uhr von Kölner
@gironimo
?
Was hat der BR denn hier für einen Job?
Da sehe ich gar nichts.
Lediglich die Frage der Ruhezeiten (ArbZG) könnte eine sein, die der BR zu behandeln hat.
Erstellt am 17.07.2014 um 16:43 Uhr von paula
@Kölner
absolut bei dir. Auch im Karneval sind die Jecken in Franken und Köln nicht gleich ;)
Daher wird es die Betriebsprüfung auch richten.
@gironimo
warum sollte ein AG hier auch nur einen Euro für ein solches Gutachten zusagen?
Erstellt am 17.07.2014 um 17:00 Uhr von Misteranderson
Der BR hat hier unterschiedliche Jobs. Zum einen werden hier wie erwähnt Überstunden in großem Maße am BR vorbei geschoben. Die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften kann nicht geprüft werden.
Das hat auch Einfluss auf die Personalplanung. Für die vielen Überstunden, die ja sogar kalkuliert sind, müssten gut und gerne 25(!) Stellen in den Hauptfirmen geschaffen werden.
Erstellt am 17.07.2014 um 18:00 Uhr von paula
Und? Das ist eine völlig andere Fragestellung. Könnt Euch vielleicht mal mit dem Begriff des gemeinsamen Betriebes beschäftigen. Dann kann der BR übergreifend tätig werden. Aber ob es ein gemeinsamer Betrieb ist lässt sich beim besten Willen nicht von hier klären