Ist 450€ Job gefährdet ?
folgende Situation: Frau X arbeitet seit 17 Jahren als Kassiererin in einem Freibad als 450 Euro Kraft Festgelegt wurde ihre Arbeitszeit von Ende Mai bis Ende August. Frau X arbeitet, also ihre jährlich ab zu leistenden Arbeitsstunden von 506 Stunden innerhalb dieser 3 Monate. , wobei die Vergütung von 440 € von Januar bis Dezember erfolgt.
Der Arbeitgeber teilt ihr nun mit. , dass die Vergütung von 450 € monatlich so nicht mehr möglich sei, da der Gesetzgeber in diesem Fall die Bezahlung von sozialversicherungspflichtigen Leistungen vorschreibe. Er schlägt ihr einen Saison Arbeitsvertrag für eine Zeit von 5 Monaten vor Frau X würde dann für die Zeit von Mai bis September arbeiten und hätte dadurch keine finanziellen Nachteile, würde genauso viel verdienen, wie zurzeit müsste sich das Gehalt übers Jahr dann selber einteilen. Frau X möchte Auf den Saisonvertrag nicht eingehen. , da sie sich an Ihr regelmäßiges Einkommen gewöhnt hat und schlägt vor, dass sie ihren 450 Euro Vertrag dann so erfüllen möchte, wie der Gesetzgeber es verlange. Sie könnte außerhalb der Freibadsaison die Mindestanzahl von Arbeitsstunden im Hallenbad ableisten. Frau X ist außerdem zu 50% schwerbehindert und kann nicht in allen Abteilungen eingesetzt werden.
Frage: Muss Frau X auf einen Saison Arbeitsvertrag eingehen? Wenn sie es nicht tut , ist ihr 450 Euro Vertrag gefährdet, sprich kann der Arbeitgeber Ihr dann sogar kündigen?
Über Antworten würde ich mich freuen Gruß Doro
Community-Antworten (4)
12.02.2020 um 16:06 Uhr
das ist wohl eher eine Frage des Arbeitsrechtes und weniger eine Sache des Betriebsrates. Daher würde ich empfehlen, die Frage z.B. auf recht.de zu stellen.
12.02.2020 um 16:13 Uhr
Verträge sind grundsätzlich zu erfüllen. Ein einseitiger Anspruch auf Vertragsänderung besteht nicht!
Deshalb müsste Frau X zuallererst mal in ihren Arbeitsvertrag hineinschauen, was dort genau vereinbart wurde.
Falls in dem Vertrag die verstetigte Vergütung vereinbart wurde, können sich zwei Konsequenzen ergeben:
- Der Arbeitgeber darf weiterhin diese verstetigte Vergütung gewähren, Frau X ist damit aber nicht mehr "450€ Kraft" und muss ihr Einkommen entsprechend versteuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
- Die Durchführung des Arbeitsverhältnisses ist so wie vereinbart nicht mehr durchzuführen. Dann muss man durch Auslegung des Vertrages versuchen zu ermitteln, was die Vertragspartner vereinbart hätten wenn sie gewusst hätten dass das Arbeitsverhältnis so nicht mehr durchführbar sein wird.
12.02.2020 um 16:46 Uhr
Mein erster Gedanke nach den ersten Absatz: DAs verstößt gegen das Mindestlohngesetz. Mir ist zumindest diese Ausnahmeregelung nicht bekannt.
ergänzend zu pjööng 1 Konsequenz: Für die steuerlichen und Sozialverischerungsrechtlichen Stati ist der MA verantwortlich - der AG kann und darf nur die Gesetze umsetzen 2. Konsequenz: Ist das Arbeitsverhälnis nicht mehr durchführbar - kann der AG natürlich auch kündigen, letzlich wird da auch die SB nicht schützen.
13.02.2020 um 10:33 Uhr
Theoretisch ist sie doch arbeitslos wenn die Freimonate anstehen. Dann kann sie sich doch arbeitslos melden und bekommt sogar Arbeitslosengeld. Das ist doch besser für sie!
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