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Sonderurlaub

D
drareg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ein MA ist Vater geworden, und konnte seinen Sonderurlaub aus gesundheitlichen Gründen leider nicht in Anspruch nehmen, gibt es da eine zeitliche Begrenzung, bis er den Urlaub zu nehmen hat.

1.08301

Community-Antworten (1)

H
Hoppel

31.07.2014 um 22:50 Uhr

@ drareg

Jahre später ist der Anspruch mit Sicherheit verwirkt. :-)

Da der AG vor dem BAG nachgegeben hat, ist das Urteil des LAG Köln (Az: 6 Sa 91/11, 28.04.2011) nunmehr wirksam.

"Grundsätzlich muss ein zeitlicher Zusammenhang gewahrt sein, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt kann noch der anlassbezogene Bedarf für eine Gewährung des Sonderurlaubs bestehen, um dem Mitarbeiter die Gelegenheit zu geben, sich wahlweise um Mutter und/oder Kind zu kümmern oder anlassbezogene Maßnahmen durchzuführen."

Falls ein TV greift, einfach mal nachsehen, ob der Anspruchszeitraum konkret geregelt ist.

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