Was passiert am Ende der BEM?
ein Kollege hat eine BEM die durch die Krankenkasse vorgeschlagen und von der GF angenommen wurde. Den BR zu informieren hat man mal wieder vergessen.
Die BEM endet Ende nächster Woche.
Erfolgt nach der BEM eine Bewertung des MA, ob er wieder voll einsatzfähig ist? Wenn diese Bewertung negativ ausfällt, wie ist dann die weitere Vorgehensweise und was hat der BR konkret zu tun?
In dem Schreiben/Vorschlag der Krankenkasse soll angeblich stehen, dass der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Das soll Standard sein in derartigen Schreiben. Wir haben damit noch keinerlei Erfahrung.
Was tun, wenn erkennbar ist, dass der AG den MA gerne loswerden möchte, der MA schon einmal die Abteilung gewechselt hat und ihn eigentlich keiner in seiner Abteilung haben möchte? Der MA wird als volle Arbeitskraft gezählt, bringt aber nicht die Leistung einer vollen Arbeitskraft und somit "leidet" die Abteilung darunter.
Für wen hat der BR Stellung zu beziehen?
Der Kollege war/ist (?) suchtkrank, in ärztl. Behandlung aber nicht auf Entz.-kur. Nach eigenen Angaben trocken.
Community-Antworten (4)
31.07.2014 um 18:43 Uhr
schreibst du hier vom hamburger modell?
31.07.2014 um 20:06 Uhr
Hallo Nubbel,
so wie es in wikipedia beschrieben ist handelt es sich hier tatsächlich um das Hamburger Modell. Damit ergeben sich aber auch gleich neue Fragen.
Wenn bislang kein BEM erfolgt ist, kann/muss dieses anschliessend an das Hamb. Mod. noch erfolgen?
Kann/darf die Arbeitsleistung im Laufe des Hamb. Modells überhaupt schon bewertet werden oder ist dies erst nach/während des BEM möglich?
Grüße
wieso
31.07.2014 um 20:28 Uhr
das hamburger modell wird mit arbeitgeber, krannkenkasse und patient vereinbart. da hat der br nichts zu melden. während des modells ist man au. da muss man auch nicht die volle leistung bringen, man ist ja noch au.
31.07.2014 um 20:52 Uhr
ich verstehe das jetzt so.
Das Hamb. Modell ist ein Teil der BEM. Nach Abschluss des Hamb. Modell laufen die BEM aber noch weiter. Die BEM hat der BR zu überwachen. Was könnte das konkret sein? Arbeitszeit ist i.d.R. im Hamb. Modell geregelt und nach dessen Ende kommt der MA wieder Vollzeit zurück und erhält sein Gehalt. Was gibt es ansonsten für den BR zu tun?
Wie gesagt, man will den Kollegen los werden. Ich bin der Meinung er soll seine Chance erhalten und da sehe ich den BR in der Pflicht. Aber dem gegenüber stehen einige andere MA die nicht mehr mit dem Kollegen zusammenarbeiten wollen. Diese Kollegen kann ich aber auch verstehen und der BR ist ja auch für diese MA zuständig.
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