Erstellt am 31.07.2014 um 11:14 Uhr von moreno
Mit oder ohne Betriebsrat?
Erstellt am 31.07.2014 um 11:17 Uhr von Nezzo
Klar haben wir einen BR und wenn es nötig ist dann mischen wir uns auch ein. Gibt es eine gesetzliche Regelung?
Erstellt am 31.07.2014 um 11:23 Uhr von paula
nein! Im Gesetz wirst Du nichts finden. Der BR kann hier herrlich sein MBR ausüben und eine Regelung erzwingen. Des Weiteren gibt es durchaus stimmen, dass ein AN davon ausgehen kann, dass nach einer gewissen Frist der Urlaub wohl als genehmigt angesehen werden kann. Da wäre ich aber MEGAVORSICHTIG! Selbstbeurlaubung ist ein Kündigungsgrund. Damit würde ich als AN nicht spielen
Erstellt am 31.07.2014 um 13:01 Uhr von Widder
Schau mal:
Urlaubsantrag genehmigen:
das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.
gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.