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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Genehmigung des Urlaubsantrag

N
Nezzo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, mir wurde die Frage gestellt, in welchem Zeitraum der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zu genehmigen hat und wenn er nach einer bestimmtem Zeit der Urlaub automatisch genehmingt ist.

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

31.07.2014 um 13:14 Uhr

Mit oder ohne Betriebsrat?

N
Nezzo

31.07.2014 um 13:17 Uhr

Klar haben wir einen BR und wenn es nötig ist dann mischen wir uns auch ein. Gibt es eine gesetzliche Regelung?

P
paula

31.07.2014 um 13:23 Uhr

nein! Im Gesetz wirst Du nichts finden. Der BR kann hier herrlich sein MBR ausüben und eine Regelung erzwingen. Des Weiteren gibt es durchaus stimmen, dass ein AN davon ausgehen kann, dass nach einer gewissen Frist der Urlaub wohl als genehmigt angesehen werden kann. Da wäre ich aber MEGAVORSICHTIG! Selbstbeurlaubung ist ein Kündigungsgrund. Damit würde ich als AN nicht spielen

W
Widder

31.07.2014 um 15:01 Uhr

Schau mal:

Urlaubsantrag genehmigen: das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.

gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss. Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.

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