Erstellt am 29.07.2014 um 14:25 Uhr von martinez
Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig..
Sagt dem AG einfach, ohne diese Pause werdet ihr den Ü-Std nicht mehr zustimmen...ganz einfach..
Ich beantworte jetzt mal nur die Frage und nicht irgendwelche weiterführenden Sachen wo man noch machen kann..
Für die die meinen Satz jetzt wieder auseinander pflücken möchten..
So würden wir dies machen..macht dem AG klar, das ihr in der MB seit und er froh sein kann das ihr den Ü-std zustimmt.
sollte ausreichen :)
gruß
Erstellt am 29.07.2014 um 14:27 Uhr von martinez
zudem kommt noch das wenn die AZ über bestimmte Zeiten hinaus geht sich die Pausen rein gesetzlich verlängern müssen...z.b von 30 auf 45 min.
Prüft dieses doch mal..einfach googeln
Erstellt am 29.07.2014 um 15:29 Uhr von gironimo
Und § 87 BetrVG:
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. (...)
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit EINSCHLIESSLICH DER PAUSEN (...)
Also einfach so verbieten geht nicht.
Erstellt am 29.07.2014 um 17:22 Uhr von Pickel
Wird die Pause denn bezahlt? Wenn ja, kann er es anders als hier von den Kollegen beschrieben sehr wohl verbieten (bzw. die Pause nicht mehr bezahlen). Das wäre dann auch keine Frage der Mitbestimmung.
Martinez, deine Antwort halte ich für Unfug, da vermutlich die Mitarbeiter gerne die Überstunden machen.
Mitbestimmung ist immer noch kein Vetorecht und lässt sich bei Freiwilligkeit der Kollegen und sofern im gesetzlichen Rahmen auch recht einfach ersetzen.
Erstellt am 29.07.2014 um 18:29 Uhr von Stoni
12:00 bis 21: 30 uhr sind 9,5 Stunden. Sind da schon Pausen drin? Bei einer Arbeitszeit 9 h + sind gem ArbZG 45 Min Pause zu gewähren. Ich sehe allerdings, trotz MBR beim Thema Mehrarbeit, keine Möglichkeit den AG zu zwingen die 5 Min Rauchpause zu bezahlen, was machen denn die Nichtraucher ?
Erstellt am 30.07.2014 um 08:30 Uhr von martinez
@Pickel
deine Antwort halte ich für RICHTIGEN Unfug!!
Überstunden sind in der MB und können auch durch freiwillige Leistungen nicht übergangen werden, dies wäre ja völliger Schwachsinn!!
Besuch mal paar Seminare wo man richtig mit dem AG verhandelt, dann redest vielleicht nicht mehr so nen Blödsinn!!
Und wenn schon mal dabei bist mach gleich noch ein paar Grundlagenseminare mit!!
Erstellt am 30.07.2014 um 08:35 Uhr von Pickel
"Überstunden sind in der MB und können auch durch freiwillige Leistungen nicht übergangen werden"
Martinez, und wo liest du diese Aussage bei mir? Dein Rangehen halte ich für äußerst unklug und schädlich für die betroffenen Mitarbeiter - und letztendlich für nicht einmal erfolgreich. Das ist alles.
Erstellt am 30.07.2014 um 11:03 Uhr von martinez
@Pickel
Ich les das in deinem kompletten beitrag..1 Absatz und letzter Absatz.
Wenn du andere vorgehensweisen hast, ist dies schön, ob die erfolgreich sind, ist dahingestellt.
Meine vorgehensweise klappt bei uns super und auch ohne großen stress mit dem Chef, da er sieht (und auch weiß), dass der kampf das Ergebnis nicht Wert ist(meistens)
Muss ich mich aber nicht rechtfertigen.
Es gibt immer verschiedene Herangehensweisen, was die richtige ist, weiß man erst danach, also finde ich deine Aussage zu meinem Vorschlag nicht Ok, nur weil du es anders machst..
Wir arbeiten sehr erfoglreich für unsere AN und pflegen trotz alledem ein gutes Verhältnis mit der GL.
Erstellt am 30.07.2014 um 12:17 Uhr von Hoppel
@ tokurz
Grundsätzlich muss kein AG (Raucher)Pausen bezahlen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ihr ein Arbeitszeitkonto habt oder nicht.
Die Arbeit muss gem. § 4 ArbZG durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden unterbrochen werden. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, usw..
Gibt es bei Euch einen BR?? Falls ja, hat der auch bzgl. der Lage der Pausen ein Mitbestimmungsrecht. Wenn bei Euch die Arbeitszeit aufgrund von Überstunden über 9 Stunden hinaus geht, wäre eine Möglichkeit, z.B. um 21:30 Uhr eine 15 Minuten Pause festzulegen.
Greift bei Euch ein TV? Falls ja, was ist darin bzgl. der Pausen und der Arbeitszeit geregelt?
Auch solltest Du noch ein Wort zu Eurer Arbeitszeit verlieren. Falls während der üblichen Arbeitszeit 12 - 21.30 Uhr nur eine Pause von 30 Minuten enthalten ist, wäre das möglich, wenn nur an fünf von sechs Werktagen gearbeitet wird.
Die tgl. Arbeitszeit darf jedoch im Regelfall 10 Stunden nicht überschreiten! Da macht´s mich stutzig, dass Du schreibst, dass tgl. ÜberstundEN zu leisten sind.
Auch hier die Frage, ob es bei Euch einen BR gibt. Falls ja, wie ist das Prozedere was die Genehmigung von Überstunden betrifft.