Corona Sonderzahlung bei eigener Kündigung
Hallo zusammen. Eine Kollegin hat zum 31.12.2020 selber gekündigt. Zuerst hat sie die Sonderzahlung zum 1. Dezember zum Vorschuss erhalten, jedoch zum 15. Dezember wurde die Sonderzahlung wieder rückgängig gemacht. Ist dieses so Rechtens oder hat sie trotzdem den Anspruch auf die Sonderzahlung? Vielen Dank für Eure Antwort.
Community-Antworten (6)
08.01.2021 um 18:48 Uhr
Wie so oft: "kommt darauf an". Wo ist denn diese Sonderzahlung geregelt? Gibt es eine BV dazu, oder einen TV der da etwas regelt?
Wenn ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 01.01.21 Voraussetzung ist, wäre die Rückzahlung in Ordnung. Gleiches zum 01.12.20 nicht. Von daher ....
08.01.2021 um 20:11 Uhr
Wenn mit einer Sonderzahlung die Betriebstreue belohnt werden soll ist eine Kürzung wohl möglich. Bei einer Corona Sonderzahlung wohl eher nicht.
08.01.2021 um 20:48 Uhr
Tarif?????
08.01.2021 um 21:02 Uhr
Es gibt weder BV noch TV. Einzig und allein die Frage ist, ob die Firma das Corona Geld bei Kündigung wieder zurück verlangen kann. Ich weiß, Sonderzahlungen sind bei eigener Kündigung zurück zu erstatten. Doch wie schaut es beim Corona Geld aus?
09.01.2021 um 19:08 Uhr
11.01.2021 um 09:00 Uhr
Ist die Zahlung für Pflege oder Krankenhaus Personal? Wen ja, dann nicht. Das Geld wir für die letzten 3 Monate Ununterbrochenes Arbeiten gezahlt. Der Betrieb bekommt es vom Land wieder. Falls es eine Freiwillige Zahlung ist dann ja.
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