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Corona Sonderzahlung bei eigener Kündigung

L5
Lilly 5
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen. Eine Kollegin hat zum 31.12.2020 selber gekündigt. Zuerst hat sie die Sonderzahlung zum 1. Dezember zum Vorschuss erhalten, jedoch zum 15. Dezember wurde die Sonderzahlung wieder rückgängig gemacht. Ist dieses so Rechtens oder hat sie trotzdem den Anspruch auf die Sonderzahlung? Vielen Dank für Eure Antwort.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

08.01.2021 um 18:48 Uhr

Wie so oft: "kommt darauf an". Wo ist denn diese Sonderzahlung geregelt? Gibt es eine BV dazu, oder einen TV der da etwas regelt?

Wenn ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 01.01.21 Voraussetzung ist, wäre die Rückzahlung in Ordnung. Gleiches zum 01.12.20 nicht. Von daher ....

C
Catweazle

08.01.2021 um 20:11 Uhr

Wenn mit einer Sonderzahlung die Betriebstreue belohnt werden soll ist eine Kürzung wohl möglich. Bei einer Corona Sonderzahlung wohl eher nicht.

M
Moreno

08.01.2021 um 20:48 Uhr

Tarif?????

L5
Lilly 5

08.01.2021 um 21:02 Uhr

Es gibt weder BV noch TV. Einzig und allein die Frage ist, ob die Firma das Corona Geld bei Kündigung wieder zurück verlangen kann. Ich weiß, Sonderzahlungen sind bei eigener Kündigung zurück zu erstatten. Doch wie schaut es beim Corona Geld aus?

T
Tulpe

11.01.2021 um 09:00 Uhr

Ist die Zahlung für Pflege oder Krankenhaus Personal? Wen ja, dann nicht. Das Geld wir für die letzten 3 Monate Ununterbrochenes Arbeiten gezahlt. Der Betrieb bekommt es vom Land wieder. Falls es eine Freiwillige Zahlung ist dann ja.

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