Hallo, wir sind ein neu gewählter Betriebsrat in einem Betrieb der noch keinen hatte.
Nun habe wir gleich den ersten kleinen Brocken zu lösen :-)
Folgendes: Wir haben einen Schichtleiter, bei unseren Lohnsystem können den Schichtleitern Personalführung aus einem anderen Betrieb angerechnet werden. Das würde bedeuten das dieser Schichtleiter durch seine Jahrelange Erfahrung eigentlich eine Lohngruppe höher rutschen sollte.
Nun sagt unser Chefe das der Mitarbeiter in der Nachweispflicht ist...was ja auch Ok ist.
Die Firma wo er gearbeitet hat wurde von jemand anderen übernommen, also hätte er keinen Ansprechpartner mehr dafür. Er hat es aber geschaft mit einem Rechtsanwalt ein Arbeitszeugnis zu bekommen von der Firma.
In diesen Zeugnis steht das er als Meister Mitarbeiterführung hatte.Die auch über mehrere Jahre ging.
Nun dachten wir es ist alles in Ordnung. Aber Chefe sagt es steht nicht drin wieviel Arbeiter er geführt hat.
Also akzeptiert er das Zeugnis nicht. Momentan bei uns in der Firma führt der Kollege 14 Kollegen.
Also ab wann kann man sagen das eine Führungsposition auch eine ist ?
Gibt es da vielleicht irgendwo eine Rechtsaussage ? Danke für die Hilfe.... Gruß