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Ab wann wird die Führung der Mitarbeiter bezahlt ?

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Karuso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neu gewählter Betriebsrat in einem Betrieb der noch keinen hatte. Nun habe wir gleich den ersten kleinen Brocken zu lösen :-) Folgendes: Wir haben einen Schichtleiter, bei unseren Lohnsystem können den Schichtleitern Personalführung aus einem anderen Betrieb angerechnet werden. Das würde bedeuten das dieser Schichtleiter durch seine Jahrelange Erfahrung eigentlich eine Lohngruppe höher rutschen sollte. Nun sagt unser Chefe das der Mitarbeiter in der Nachweispflicht ist...was ja auch Ok ist. Die Firma wo er gearbeitet hat wurde von jemand anderen übernommen, also hätte er keinen Ansprechpartner mehr dafür. Er hat es aber geschaft mit einem Rechtsanwalt ein Arbeitszeugnis zu bekommen von der Firma. In diesen Zeugnis steht das er als Meister Mitarbeiterführung hatte.Die auch über mehrere Jahre ging. Nun dachten wir es ist alles in Ordnung. Aber Chefe sagt es steht nicht drin wieviel Arbeiter er geführt hat. Also akzeptiert er das Zeugnis nicht. Momentan bei uns in der Firma führt der Kollege 14 Kollegen. Also ab wann kann man sagen das eine Führungsposition auch eine ist ? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Rechtsaussage ? Danke für die Hilfe.... Gruß

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Community-Antworten (5)

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gironimo

29.07.2014 um 11:16 Uhr

Direkt könnt Ihr relativ wenig machen. Hier handelt es sich um individuelle Ansprüche, die der AN selbst ggf. auf dem Rechtsweg geltend machen muss.

Gab es bei Euch schon früher ein BR?

Dann muss über die Entgeltgrundsätze eine Betriebsvereinbarung bestehen (sofern kein Tarif gilt); § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. In dieser sollten die Regeln definiert sein.

Gesteht keine, solltet Ihr mal das System unter die Lupe nehmen (vielleicht sogar ein Spezialseminar besuchen oder einen Sachverständigen hinzuziehen). Dann könnt Ihr mit dem AG eine Betriebsvereinbarung aushandeln und dort klare Regeln festlegen, ab welchen Schwellenwerten was geschieht.

K
Karuso

29.07.2014 um 11:24 Uhr

Nein wir sind der erste Betriebsrat seit 6 Jahren..
Das Lohnsystem ist auch ca. 4 Monate alt. In der Beschreibung steht auch kein Schwellenwert, es steht nur drinn das die Führung von einer anderen Firma angerechnet wird.

Was uns sehr ärgert, der Kollege sollte eigentlich schon seit Ostern darüber informiert werden. Da wir zwei Geschäftsführer haben wollte unser Chefe es mit denen Besprechen. Unser Kollege wartete natürlich bis der Betriebsrat vorhanden ist, da er der Meinung ist wir können da besser ansetzen als er. Bevor wir Chefe jetzt nun ansprechen wollten wir eben vorbereitet sein....

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gironimo

29.07.2014 um 11:38 Uhr

Das Lohnsystem ist auch ca. 4 Monate alt.<

Aber habt Ihr da mitbestimmt?

Wenn der Chef es allein ersonnen hat, baut Ihr natürlich Druck auf, indem Ihr jetzt eine Betriebsvereinbarung fordert und gleich deutlich macht, dass derartige unschärfen im System (wie bei diesem Kollegen) von Euch nicht akzeptiert werden und Ihr Verhandlungen über klare Regeln wollt.

Wenn Ihr eine gewisse Eile verspürt, solltet Ihr da aber zumindest einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) hinzuziehen.

Natürlich könnt Ihr auf Wunsch des AN auch vermittelnd tätig werden. Vielleicht erreicht Ihr was mit guten Argumenten auf dem diplomatischen Wege

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Karuso

29.07.2014 um 11:41 Uhr

Ja das wurde vor der Betriebsratswahl schnell eingeführt.......

K
Karuso

31.07.2014 um 13:50 Uhr

Hmm noch jemand ne Idee ?

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