W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dies und Das, einige Fragen ich bitte dringend um Hilfe

F
Frischling2021
Jul 2021 bearbeitet

Guten morgen zusammen,

Unseren BR gibt es jetzt schon gut ein Jahr, wirklich tätig werden mussten wir allerdings noch nie... bis jetzt....

Wir haben einen Recht kleinen Betrieb der sich auf die Betreuung von speziellen Menschen mit Behinderung spezialisiert hat.

Momentan spitzt sich allerdings die Lage in unserem Haus zu und wir als Betriebsrat ohne Schulung (Corona bedingt hat sich das alles verzögert, Seminar ist aber angemeldet und steht bald bevor) ist etwas überfordert und da "bald" schon zu spät sein kann für unser kleines Haus benötige ich dringend ein paar Antworten. Ich versuche mal mit wenigen Wörtern die Situation und meine Fragen zusammen zu fassen.

Wir haben ziemlich zum Anfang des Jahres eine neue Leitung bekommen. Am Anfang war auch alles gut die Leitung hat sich mit dem "Papierkram" beschäftigt und die stellve. Leitung die Führung des Teams überlassen. Nun ist es aber so das die Leitung beschlossen hat Veränderungen innerhalb des Hauses vorzunehmen. Veränderungen können bei uns sehr gefährlich sein, wenn diese nicht durch und durch geplant sind können Veränderungen bei unseren Bewohnern schwerstes Auto, Fremd und Eigen- Aggressionen auslösen.

Mit der Brechstange vorgehen ist bei uns also wirklich mehr gefährlich als Sinnvoll. Was man Jahre lang erarbeitet hat und langsam eingeführt hat soll nun eine deftige Veränderung mitmachen.

Ich kann und möchte ungern weiter ins Detail gehen um den Datenschutz zu wahren. Wie gesagt wir sind ein sehr kleines Haus und eine recht seltene Wohnform für Menschen mit Behinderung deswegen muss ich das ganze hier so undetailliert beschreiben.

Hier nun zu meinen Fragen:

  1. Die Kollegen sind an den BR getreten und bitten darum das der BR etwas unternimmt. Jegliche Gespräche mit der Leitung verliefen ohne einen Erfolg für das Team. Eher war es so das die Leitung selbst gegenüber den Übergeordneten Herren des Hauses ihre Vorstellung der Führung unseres Betriebes durchboxt und keine Rücksicht auf Erfahrungswerte legt. Was kann der BR nun tun? Wir dachten an eine Überlastungsanzeige aber auch hierzu haben wir keine Erfahrungen. Wer schreibt die ÜLA und ist es Sinnvoll eine zu schreiben oder sollte jeder Kollege selbst eine ÜLA schreiben?

  2. Wenn ich mich aus der Führungsebene zurückziehen möchte und somit wieder als normale Fachkraft in das Team möchte muss ich dann einen neuen Vertrag unterschreiben oder kann man nur die Klausel aus dem Vertrag entfernen die meine Stellenbeschreibung betrifft und ich somit von allen Pflichten entbunden bin . Also Rückführung von der stellve. Leitung als normale Angestellte?

  3. Welche Möglichkeiten hat der BR gegen die Leitung vorzugehen. Das was sie hier umsetzen möchte kann für alle Bewohner sowie für den Mitarbeiter große Risiken mit sich bringen, da muss man doch was tun können.

  4. Kann der BR Einsicht in den Stellenschlüssel nehmen? Also wir würden gerne wissen ob es Rechtens ist das wir nur noch eine geringe Anzahl an Fachkräften sind.

  5. Ist die Leitung verpflichtet sich auf dem Dienstplan zu schreiben oder hat es uns "rein gar nichts" anzugehen wann der AG im Haus ist und wann nicht. Die Leitung ist nicht verpflichtet dem Team eine Auskunft zu geben auch wenn dies ebenfalls zu einer Stresssituation der Bewohner führen könnte?!

  6. Darf der BR Einsicht in Arbeitsverträge nehmen? Wenn Nein, kann man im gegenseitigen Einverständnis auf eine Probezeit verzichten ?

Es ist wirklich kompliziert auch weil ich hier öffentlich nicht weiter ins Detail gehen kann und Details wären hier eigentlich zur richtigen Fragenstellung notwendig allerdings hoffe ich hier trotzdem die ein oder andere Antwort auf meine Fragen zu bekommen.

Ich entschuldige und bedanke mich im voraus für die Geduld alles zu lesen und hoffentlich für die Antworten die wir hier bekommen werden.

36203

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

20.07.2021 um 10:10 Uhr

Sorry, aber das ist ein wenig zu geheim.

Einiges geht aber doch: zu 4 siehe § 92 BetrVG. Zu 5: Ist die Leistung leitend im Sinne § 5 BetrVG?.zu 6 nein, Probezeit muss aber auch nicht sein.

Jetzt aber ganz schnell Seminare besuchen. Hinter Corona kann man sich jetzt nicht mehr verstecken.

X
XYZ68

20.07.2021 um 10:56 Uhr

Holt euch einen erfahrenen Anwalt zur Hilfe, wenn es zu Schulungen noch nicht gereicht hat. Ggf. auch die zuständige Gewerkschaft.

Zu 1. Überlastungsanzeigen muss schon jeder einzelne schreiben, soweit ich weiß.

Zu 2. Kommt darauf an. Grundsätzlich ist es eine Änderung des Vertrages und bedarf der Zustimmung beider Seiten. Der Arbeitgeber könnte auch sagen: Ich will dich aber nur in dieser Position und ansonsten kannst du gehen.

Zu 4. Ihr habt ein Recht, auf die Vorstellung der Personalplanung inkl. der dazu benötigten Informationen.

Zu 5. Nein, auch bei uns stehen "Chefs" üblicherweise nicht auf dem Dienstplan. Für die Anzeige der Anwesenheit gibt es andere Möglichkeiten. Guter Führungsstil geht anders

Zu 6. Einsicht: nein. Verzicht auf Probezeit ja, eine Probezeit kann, muss aber nicht vereinbart werden, ABER davon unabhängig gilt ggf. das Kündigungsschutzgesetz.

Des weitern prüft bitte folgendes: Ist eure "Leitung" leitender Angestellter und hat sie ggf. noch weitere Vorgesetzte. Mit denen könntet ihr dann Kontakt aufnehmen.

R
RudiRadeberger

20.07.2021 um 13:47 Uhr

zu 1.)

  • bin ich zu wenig im Thema ÜLA - da auf Meinungen warten

zu 2.)

  • nachdem die Führungsaufgabe offenbar im AV fixiert ist, benötigt es eine AV-Änderung

zu 3.)

  • "dagegen vorgehen" ist ein recht konfrontativer Ansatz - das Gespräch suchen ist besser
  • grundsätzlich unterstelle ich mal, das eure Leitung auch einen fachlichen Hintergrund hat und deswegen ihre Vorstellungen der Pflegetätigkeit umgesetzt sehen möchte
  • hier gibt es aber bestimmt auch Punkte, die der Mitbestimmung unterliegen, deshalb auch von mir der Hinweis: Schulen lassen!

zu 4.)

  • siehe xyz68

zu 5.)

  • ist nicht ungewöhnlich, eventuell besteht ja für die Leitung Arbeitszeitfreiheit - dann ist eine Planung der Anwesenheit hinfällig

zu 6.)

  • nein, keine Einsicht möglich
  • kann mir nicht vorstellen, dass die AG-Seite der Abschaffung einer Probezeit zustimmt - das schränkt die Handlungsmöglichkeiten im Falle eines personellen Fehlgriffs ziemlich ein - vielleicht wäre eine verkürzte Probezeit verhandelbar

Ihre Antwort