Erstellt am 06.06.2019 um 22:55 Uhr von Moreno
Würde solche Kassen sofort auflösen und dem AG übergeben. Das hat nix mit Betriebsratsarbeit zu tun.
Erstellt am 07.06.2019 um 07:21 Uhr von Erbsenzähler
Sehe es genauso. Besonders wenn das Geld auf einem privaten Konto liegt.
Erstellt am 07.06.2019 um 11:21 Uhr von Catweazle
Als Arbeitnehmer wirst du es dürfen. Die Arbeitnehmer im BR dürfen auch die Kasse prüfen.