die betriebsräte der vergangenheit, haben vor unzähligen jahren die verwaltungstätigkeit für eine sogenannte freud & leid kasse übernommen .eine sogenannte satzung die ein früherer betriebsrat verfasst hat gilt bisher als regelwerk . die gl verbucht einen lohnabschlag auf ein ich nenne es mal vituelles konto das für die freud & leid kasse" genutzt "wird , um auszahlungen an mitarbeiter für firmen jubiläen , geburtstage u.d.g. zu tätigen . ich bin als nachrücker in den betriebsrat gekommen und habe die Führung dieser Freud & leid kasse übernommen . da es noch gelder auf einem sparkonto gab , das von einem ausgeschiedenen betriebsratsmitglied geführt wurde , habe ich ein bankkonto angelegt , auf das mir dann das geld von meiner vorgängerin eingezahlt wurde . ? ist die führung dieser kasse betriebsratsarbeit ? darf ein betriebsrat gelder der belegschaft verwalten und auf welcher basis ( satzung , verträge oder geschäftsbedingungen ) dürfte das sein ?