Betriebsrat verwaltet eine sogenannte freud & leid kasse
die betriebsräte der vergangenheit, haben vor unzähligen jahren die verwaltungstätigkeit für eine sogenannte freud & leid kasse übernommen .eine sogenannte satzung die ein früherer betriebsrat verfasst hat gilt bisher als regelwerk . die gl verbucht einen lohnabschlag auf ein ich nenne es mal vituelles konto das für die freud & leid kasse" genutzt "wird , um auszahlungen an mitarbeiter für firmen jubiläen , geburtstage u.d.g. zu tätigen . ich bin als nachrücker in den betriebsrat gekommen und habe die Führung dieser Freud & leid kasse übernommen . da es noch gelder auf einem sparkonto gab , das von einem ausgeschiedenen betriebsratsmitglied geführt wurde , habe ich ein bankkonto angelegt , auf das mir dann das geld von meiner vorgängerin eingezahlt wurde . ? ist die führung dieser kasse betriebsratsarbeit ? darf ein betriebsrat gelder der belegschaft verwalten und auf welcher basis ( satzung , verträge oder geschäftsbedingungen ) dürfte das sein ?
Community-Antworten (3)
07.06.2019 um 00:55 Uhr
Würde solche Kassen sofort auflösen und dem AG übergeben. Das hat nix mit Betriebsratsarbeit zu tun.
07.06.2019 um 09:21 Uhr
Sehe es genauso. Besonders wenn das Geld auf einem privaten Konto liegt.
07.06.2019 um 13:21 Uhr
Als Arbeitnehmer wirst du es dürfen. Die Arbeitnehmer im BR dürfen auch die Kasse prüfen.
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