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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Führung der laufenden Geschäfte - was genau ist damit gemeint?

T
TobiasBraun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat. Ich wurde zu Vorsitzenden gewählt und mit der Führung der laufenden Geschäfte beauftragt.

Könnt ihr mir mal genau erklären, was mit der "Führung der laufenden Geschäfte" gemeint ist.

Viele Grüße Tobias Braun

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Community-Antworten (3)

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Leon

10.01.2006 um 20:17 Uhr

Hallo Tobias!

Mir ging es vor ein paar JAhren ähnlich wie dir, du hast dich auf einen langen und beschwerlichen Weg gemacht, aber es lohnt sich! Unter Führung der laufenden Geschäfte würde ich mir die §§ 26 bis 37 des Betriebsverfassungsgesetzes anschauen. Könnte weiterhelfen... Viel Spaß und willkommen im Club..

H
Heini

10.01.2006 um 22:21 Uhr

Hallo leon, guckst Du hier, da wird dir geholfen:

http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp48.htm

TB
Tobias Braun

16.01.2006 um 17:20 Uhr

Danke, das hat mich geholfen.

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