FÖJ Bezahlung der Kost
Hallo, zu mir kam heute ein FÖJ ler der für eine Abteilung jetzt 3 Wochen im Aussendienst arbeiten musste u nur am Wochenende nach Hause konnte. Die Unterkunft u der Transfer war frei, aber in wieweit muß jetzt der Arbeitgeber auch für das Essen was bezahlen? Wäre über eine baldige Antwort sehr dankbar.
Community-Antworten (1)
25.07.2014 um 22:06 Uhr
@ Orschel
Auf der Seite > http://www.bundes-freiwilligendienst.de < ist zu lesen:
Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann diese mit einer Geldersatzleistung abgegolten werden.
Unabhängig davon ist ein Taschengeld zu zahlen!
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