Sittenwidrigkeit einer Praktikantenvergütung
Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Seit 12 Monaten ist ein Praktikant im Rahmen eines FÖJ beschäftigt. Der BR stimmte dieser Maßnahme auch voll zu.
Nun sind die 12 Monate rum und der Praktikant soll noch für einen weiteren Monat auf dieser Stelle eingesetzt werden, weil einfach Bedarf an Arbeitskraft da ist. Die Entlohnung ist zwar etwa um 100 Euro höher als das Praktikantengehalt, beträgt aber bei einer 39 Stunden Woche nur ca. 3,20 Euro die Stunde.
Der BR will der Einstellung für einen Monat wohl zustimmen, aber keinesfalls bei diesem Stundenlohn, weil der BR der Ansicht ist, dass dieser Monat nicht mehr zur Ausbildung gehört und dies dann keine Praktikantenstelle ist, sondern eine vollwertige Arbeitsstelle.
Wie ist dazu eure Meinung?
Danke
Community-Antworten (1)
26.07.2010 um 19:57 Uhr
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