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Praktikant = interner Mitarbeiter (int. Stellenausschreibung)- Kann/darf sich eine Praktikantin auf eine ISA bewerben?

M
mutschekiepchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Genossen, ich/wir haben folgende Problematik.

  1. BR wurde gewählt (konst.Sitzung erst am 18.03. - ich=neu aber mit langj.Erfahrung)
  2. Die Personalchefin hat jetzt eine ISA geschaltet die bis zum 17.03. komisch veröffentlicht ist...Stelle ist aber erst ab 1.7. zu besetzen (sonst sind die länger veröffentlicht)
  3. Ihre hörige Praktikantin (ist nebenbei auch fast fertig mit ihrer Ausbldg. zur Personalfachfrau) und Zuträgerin soll die Stelle nach ihrer Meinung nach besetzen.
  4. Die Stellenbeschreibung einschl. EG wurde vom BR nicht abgesegnet (hat sich die Personalchefin noch schnell ausgedacht um mit dem alten BR vllt. noch zu kungeln)

Nun meine Fragen: Kann/darf sich eine Praktikantin auf eine ISA bewerben (ist ein Prakt.=ein interner MA) ? Kann der BR die ISA wegen kleiner Formfehler (Sachbearbeiter steht dort und nicht Sachbearbeiter/in ... Stichwort AGG) für nichtig erklären ? Kann der BR die ISA auch für nichtig erklären, weil es die Stelle einschl. deren Stellenbeschreibung nicht gibt (s.o.)?

PS: nachdem ich schon Wellen geschlagen habe, wird die kost. Sitzung evtl. auch schon am 17.03. stattfinden...

2.09806

Community-Antworten (6)

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knorr

12.03.2010 um 08:37 Uhr

Hallo Marienkäferchen ;-)

Habt ihr denn eine BV zur ISA? Dann könnt ihr Euch auf die dort vereinbarte Aushangszeit berufen und eine Änderung der ISA verlangen. Das mit dem männlich/weiblich ist zwar nicht ok (AGG), aber heilbar. Auch dort Änderung verlangen. Die Stellenbeschreibung und die EG bekommt ihr ja spätestens beim Einstellungsantrag auf den Tisch und müsst dann eben darüber beraten und beschließen.

Und ja, eine Praktikantin, die wie Du schreibst fast fertig mit der Ausbildung ist, kann sich sicher auf eine ISA bewerben. Ich denke ihr könnt die ISA wegen kleiner Formfehler nicht unbedingt als nichtig erklären, aber in den genannten Punkten auf Änderung drängen.

R
ridgeback

12.03.2010 um 09:02 Uhr

mutschekiepchen, wann endet denn die offizielle Amtszeit des BR?

M
mutschekiepchen

12.03.2010 um 09:39 Uhr

Die offizielle Amtszeit endet wenn wir am 17.03. konstituieren oder nicht ? Wenn man die Verhältnismäßigkeit betrachtet und andere ISA's deren Einstellung zeitnaher ist betrachtet und feststellt, das diese länger ausgeschrieben sind, kann man doch bestimmt auch was machen oder ? Man oh man datt stinkt so dermaßen =( PS: BV-ISA ist in Arbeit....=(

R
ridgeback

12.03.2010 um 09:47 Uhr

Die offizielle Amtszeit endet wenn wir am 17.03. konstituieren oder nicht ? Nö.

M
mutschekiepchen

12.03.2010 um 09:50 Uhr

dann ist es wahrscheinlich der 20.03., da der BR dann wohl 4 Jahre im Amt war...

K
kepdbr

12.03.2010 um 10:49 Uhr

Mit der ISA das würde ich gar nicht so eng sehen. Wichtig ist der Antrag nach §99 zur Einstellung. Wenn der nach eingehender Prüfung nicht in Ordnung ist ( mag der Fehler auch noch so klein sein:-) dann Zustimmung verweigern.

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