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Mitbestimmung bei zu geringer Gehaltsvortzahlung

B
bommy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage zur Mitbestimmung.

In einer Firma steht in allen Verträgen mit Provisionsanteil, daß bei Krankheit und Urlaub nur das Fixum bezahlt wird. Jetzt ist einem MA aufgefallen daß dies so nicht rechtens ist.

Nun die eigentliche Frage: Darf der BR hier aktiv werden und eine generelle Richtigstellung verlangen oder darf nur diesem einen MA geraten werden mit einem Rechtsbeistand zusammen aktiv zu werden?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.07.2014 um 15:27 Uhr

Die Höhe des Arbeitsentgelts ist mitbestimmungsfrei (individual oder tariflich geregelt). Da muss schon jeder selbst aktiv werden.

Allerdings könntr Ihr einen Fuß in die Tür bekommen, wenn Ihr bei Eurer Mitbestimmung über allgemeine Entgeltgrundsätze das Thema zur Sprache bringt.

Das System der Provisionszahlung - also wer bekommt welchen Anteil bei welchen Vorsaussetzungen - unterliegt dem § 87 Abs. 1 Nr 10+11 BetrVG

H
Hoppel

25.07.2014 um 15:40 Uhr

@ bommy

Den betroffenen KollegInnen sollte eine anwaltliche Inanspruchnahme angeraten werden!

Mehr zum Thema hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Provision.html#tocitem11

B
bommy

25.07.2014 um 16:14 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Provisionen bei Krankheit und Urlaub sind soweit bekannt. Dankeschön

Hier stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen, da fast die gesamte Firma davon betroffen ist. Bisher hat sich da nie jemand Gedanken darüber gemacht. Nun wurde durch einen Kollegen die Nachfrage gestellt, ob die alleinige Auszahlung des Fixums so rechtens sei. Erst dadurch wurde die Thematik ins Bewußtsein gerückt.

Darf der BR alle anderen Kollegen darüber informieren, daß Ihre Verträge so nicht rechtens sind oder darf man direkt auf den Arbeitgeber zugehen und auf Änderung pochen?

Klar, es handelt sich um Individualrecht, aber kann man die Kollegen einfach "dumm sterben lassen"? Da würde sich mein Gewissen melden.

Auch ist es fraglich, ob man bei einem ansonsten guten Verhältnis zwischen AG und AN die einzelnen Kollegen "aufhetzen" sollte, oder ob man nicht über den BR eine für alle rechtlich saubere Lösung erreichen kann.

H
Hoppel

25.07.2014 um 17:41 Uhr

@ bommy

Ist ja schön, dass Dir/Euch die rechtlichen Grundlagen zum Thema Provisionen bekannt sind. Als BR sollte man sich aber vor allen Dingen im BetrVG auskennen und seine Rechte nutzen ... da scheint es ja zu hapern!

Der § 87 Abs.1 Nr. 10,11 BetrVG sollte bekannt sein!

Desweiteren fallen mir noch ganz spontan die §§ 80, 82 BetrVG ein.

Auch könnte man mal bei diesen Kollegen nachfragen, ob die Angelegenheit im Rahmen des § 85 BetrVG behandelt werden soll.

Und warum gibt es Monatsgespräche mit dem AG? Da könnte man das Thema als BR doch erstmal vollkommen problemlos zur Sprache bringen!

Aber wenn Euer BR ein Problem damit hat, die KollegInnen aufzuklären, weil man diese damit ggf. gegen den AG "aufhetzen" würde, solltet Ihr mal ganz dringend Eure Einstellung als BR überprüfen.

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