Erstellt am 24.07.2014 um 18:49 Uhr von Stoni
Nur eins .... Nactschicht bis 06:00Uhr, 11 Stunden Ruhe gem. Arbeitszeitgesetz = frühester Dienstantritt 15:00 Uhr, nur ein Grund nicht teilzunehmen.
Erstellt am 24.07.2014 um 18:50 Uhr von Stoni
Falsch sechs plus 11Stunden ist 17 Uhr
Erstellt am 24.07.2014 um 19:07 Uhr von agape
Danke,Stoni...das du geantwortet hast.Du weißt jetzt aber nicht genau,wie es sich tatsächlich verhält???
Erstellt am 24.07.2014 um 19:24 Uhr von Stoni
Wie gesagt nur ein Argument. Gesetzliche Ruhezeiten ... und die sind GESETZ und Ausnahmen sehr, sehr eng gefasst. Eine Teambesprechung ist z.B. kein Notfall der eine Ausnahme von den Ruhezeitregelungen rechtferigen würde.
Erstellt am 24.07.2014 um 19:27 Uhr von Stoni
Noch ein Argument ... wieso wird die Besprechung nicht gesplittet ? Für den Leiter ist es m.E. zumutbar Abends um 20:30 Uhr nochmal auf ne Teamrunde reinzukommen. Dann kann Er/Sie immer noch 08: Ur am Morgen wieder anfangen.
Erstellt am 24.07.2014 um 19:32 Uhr von agape
Danke,für den Tip,Stoni...da werde ich nochmals nachhaken.
Erstellt am 24.07.2014 um 20:07 Uhr von Snooker
Weiter noch wären Teambesprechungen außerhalb der Arbeitszeit Überstunden. Diese müsste der AG vorab beantragen. Ein Betriebsrat sollte dann eigentlich das von Stoni genannte Vergehen bemerken und den AG ansprechen. Sollte der AG dennoch daran festhalten wollen und die Teambesprechungen durchführen, kann der AG einstweilige Verfügung auf Unterlassung bein Arbeitsgericht einholen; zusätzlich ein Verfahren nach §23 BetrVG einleiten.
Erstellt am 24.07.2014 um 20:53 Uhr von gironimo
Gibt es denn einen BR und hat der der Mehrarbeit und der Abweichung von der regelmäßigen Arbeitszeit / Schicht zugestimmt?
Dem AG würde ich erst einmal mitteilen, dass die angesetzte Besprechung nicht in Deiner Arbeitszeit liegt und Dir im Falle einer Teilnahme Kosten und zusätzlicher Arbeitszeitaufwand entsteht. Antworrt abwarten. BR informieren-
Erstellt am 24.07.2014 um 21:55 Uhr von Orion
Hier hat der AG sein Direktionsrecht klar überreizt.
Der AG darf sein Direktionsrecht nach § 106 Satz 1 GewO nur im Wege billigen Ermessens ausüben.
In seiner Entscheidung ist der AG auch nicht frei. Das Gesetz schreibt ihm hier einen verbindlichen Maßstab vor.
Vielleicht kennt er ja auch kein billiges, sondern nur ein freies Ermessen. Freies Ermessen und Belieben verführen dann auch schnell zur Willkür.
Ob mit oder ohne BR, vor der Nachtschicht brauchst Du hier nicht zu erscheinen. Bei spät dürfte es ja kein Problem sein.
Im Regelfall muss das Unternehmen eine Änderung des Schicht- oder Dienstplans vier Tage im Voraus ankündigen.
Auch Überstunden müssen vier Tage zuvor angekündigt werden. Notfälle fallen allerdings nicht unter die Ankündigungsfrist.
Arbeitsgerichts Berlin Az. 28Ca 10243/12
Erstellt am 25.07.2014 um 20:14 Uhr von agape
Danke,für eure Tipps:-))) werde schauen,was ich davon umsetzen kann und euch informieren.
Liebe Grüsse....
Erstellt am 26.07.2014 um 12:07 Uhr von Snooker
@Agape
Ich musste gerade feststellen das mir da ein Kleiner Fehler unterlaufen ist. Ich hatte geschrieben:
kann der AG einstweilige Verfügung auf Unterlassung bein Arbeitsgericht einholen; zusätzlich ein Verfahren nach §23 BetrVG einleiten.
Heißen müsste es:
kann der BR eine einstweilige......
Sorry :-(
Erstellt am 26.07.2014 um 15:27 Uhr von agape
Hallo Snooker, das war mir klar,das du dich da vertan hast:-)))
aber...trotzdem Danke für den Hinweis
Erstellt am 26.07.2014 um 15:36 Uhr von agape
Hallo Gironimo.Wollte deine Frage noch beantworten.Es gibt einen Personalrat,aber ich weiß nicht,ob der überhaupt informiert wird,wenn diese Besprechungen anberaumt werden?! Da muß ich mal nachhaken.
Erstellt am 26.07.2014 um 18:24 Uhr von Stoni
Na wenn der Personalrat nicht informiert wurde, dann haben wir ja noch spass.