Erstellt am 19.09.2014 um 18:05 Uhr von ganther
Also Unterlagen einfach so nehmen ist mieser Stil. Soll der AG das bei euch auch so machen? Ansonsten könnt ihr natürlich eure Schlüsse ziehen. Es gehören aber trotzdem meistens 2 Seiten der Betrachtung dazu
Erstellt am 19.09.2014 um 18:51 Uhr von Nubbel
welcher art sind diese vereinbarungen?
Erstellt am 19.09.2014 um 19:04 Uhr von Moreno
Na wie wäre es in der nächsten Betriebsversammlung mal das Beschwerderecht des Arbeitnehmers zu erklären mit kleinen Spitzen gegen solches Vorgehen? In dem Moment wo sich ein Arbeitnehmer ( kann auch gleichzeitig Betriebsrat sein) offiziell bei Euch beschwert habt Ihr gute Möglichkeiten beim Arbeitgeber anzuklopfen :-) irgendwelche schwarzen Aktionen wären nicht okay wie schon geschrieben. ihr wollt auch, dass der AG sich an die Spielregeln hält.
Erstellt am 19.09.2014 um 19:05 Uhr von gironimo
Ich denke auch - Heimlichkeiten bringen oft nichts und es gehört natürlich dazu auch zwei Seiten der Medaillie zu betrachten.
Andererseits - wenn Dein Kollege ohnehin Kraft seiner Tätigkeit in dieser Abteilung hat, kennt er doch die Verhältnisse am Besten.
Erstellt am 19.09.2014 um 21:03 Uhr von BRohneErfahrung
vielen Dank für die schnellen Antworten!
was ich vorher übersehen hab zu erwähnen, ist dass ich ein Ersatzmitglied bin und nicht so oft bei den Sitzungen teilnehme. Allerdings wurde dies im Gremium besprochen und der BR-Kollege aus dieser Abteilung wurde vom BR-Vorsitzenden angehalten genau dies zu tun, nämlich heimlich die Besprechungsprotokolle sich zu verschaffen.
ich bin absolut eure Meinung und finde das nicht in Ordnung, allerdings ist das Wort des BR-Vorsitzenden von hoher Gewichtung (ist leider so) und keiner vom Gremium will ihm widersprechen. Allerdings finde ich keine gesetzliche Grundlagen wo ich ihm vorlegen kann um das Gegenteil zu beweisen. Er beruft sich auf Einblicks-/Einsichtsrecht.
Meiner Meinung nach, muss er bei solchem Verdacht "offiziell" die Einsicht verlangen können. Genauso müsste man beide Parteien befragen um objektive Meinung aus Beschwerden sich bilden zu können. Sonst machen wir uns das "Leben" selber schwer.
An Nubbel: es sind die Ablaufsregelungen zu Schichtabläufen und Aufgabenverteilung.
Erstellt am 19.09.2014 um 21:29 Uhr von Moreno
Warum fordert ihr nicht einfach Euer Einsichtsrecht ein alles andere ist sehr dünnes Eis! Red doch mal mit dem Betroffenen BRM und rate ihm ab von solchen Aktionen auch wenn es der BRV gern hätte. Wie will der denn später eventuell mit demAG verhandeln wenn er sich die Unterlagen auf solchen Weg beschafft hat?
Erstellt am 20.09.2014 um 13:27 Uhr von Pickel
Von einem geheimen Vorhehen ist absolut abzuraten. Je nachdem, welche Unterlagen dies sind und wie diese zugänglich sind, kann dies sogar Snlass für eine fristlose Kündigung sein. Da hilft dann der BR-Status auch nicht mehr viel.
Erstellt am 21.09.2014 um 00:45 Uhr von BRohneErfahrung
danke noch mal....
ich würde es gerne verhindern, aber mir fehlen die rechtliche Grundlage bzw. irgendwelche Paragraphen oder Urteile wo es drin steht dass BR es einsehen kann nur wenn es auf dem legal fordern muss. Finde im Netzt leider nichts passendes.
Will nicht dass wir als BR gleich am Anfang so agieren.....überlege es mir ernsthaft ausutreten
Erstellt am 21.09.2014 um 10:23 Uhr von Hoppel
@ BRohneErfahrung
Liegt das Gute doch so nah ... :-)
"müssen wir den Abteilungsvorgesetzten um seine Meinung fragen, wenn sich sein Mitarbeiter bei uns beschwert oder können wir anhand der Mitarbeiteraussagen die Schlüsse und Handlungen ziehen?"
Wenn KollegInnen von ihrem Beschwerderecht gem. § 85 BetrVG Gebrauch machen, ist der BR verpflichtet, sich mit dieser Beschwerde in ordnungsgemäß einberufener Sitzung zu befassen.
Das Gremium hat dann über die Berechtigung der Beschwerde abzustimmen. Wird die Beschwerde als berechtigt erachtet, hat der BR beim ARBEITGEBER auf Abhilfe hinzuwirken.
In diesem Rahmen wird mit dem AG auch zu erörtern sein, ob Mitbestimmungsrechte des BR tangiert sind oder nicht. Dazu wird sich der AG äußern müssen!
Unabhängig davon kann ein BR auch ganz offiziell Auskunft darüber verlangen, welche Ablaufsregelungen zu Schichtabläufen und Aufgabenverteilung konkret vereinbart worden sind. So besteht der Auskunftsanspruch darin, dass ein BR prüfen können muss, ob ein oder mehrere MBR tangiert sind oder nicht.