Arbeitsverträge, Gesetze und Tarifbindung
Hallo, habe mal eine Frage bezüglich Arbeitsverträgen, Tarifbindung und Möglichkeiten des Betriebsrats. Also wir sind ein großes VW Audi Autohaus mit mehreren Standorten, haben IG Metall Tarifbindung da AG im Händlerverband und viele AN IG Metall Mitlglieder. Nun meine Frage: es wurden in der Vergangenheit immer wieder Arbeitsverträge abgeschlossen, die in den Punkten Urlaubstage und Wochenarbeitszeit von den Tarifverträgen abweicht. z.B. Verträge mit 40 Stunden und 28 Tagen Urlaub, Tariflich ist 36 Stunden und 30 Tage Urlaub. Sind solche Vertragsabschnitte dann überhaupt gültig, auch wenn sie von den AN erst mal unterzeichnet wurden? Welche möglichkeiten hat der BR da eine Änderung zu erreichen? Bin der Meinung, wenn Teile von den Verträgen gegen Gestze und/oder Tarife verstößt, dann gelten sie nicht, ob unterschrieben oder nicht. Vielleicht hat ja jemand auch einen Nachweis, wo man es mal genau nachlesen kann. Danke
Community-Antworten (7)
24.07.2014 um 16:52 Uhr
Ich denke, da solltet Ihr Eure Kontakte zur Gewerkschaft nutzen und dort mitteilen, dass die Tarife nicht eingehalten werden. Sofern es sich um Mitglieder handelt, wird die Gewerkschaft sicherlich aktiv werden.
Wenn eine längere Wochenarbeitszeit vereinbart wurde, könnt Ihr zwar nicht direkt etwas tun, aber über die Mitbestimmung bei der Arbeitszeitregelung darauf setzen, dass die betriebsübliche Arbeitszeit die tarifliche Wochenarbeitszeit ist; Beginn und Ende also entsprechend eingrenzen.
24.07.2014 um 17:42 Uhr
das was der AG hier macht ist rechtlich erst einmal möglich soweit der MA selber nicht GEW Mitglied ist. Für die Kollegen ist es eigentlich einfach: sobald sie in die GEW eingetreten sind gelten die tarifvertraglichen Regeln. Also macht Werbung für die GEW und zeigt den Kollegen diesen Weg auf
Ihr werdet sehr schnell merken, dass der AG seine Praxis ändern wird da er sonst bald einen 100% Organisationsgrad im Betrieb hat. Evtl. kann auch der Gewerkschaftssekretär im Rahmen der Betriebsversammlung den Kollegen die Augen öffnen
25.07.2014 um 00:15 Uhr
„dass die betriebsübliche Arbeitszeit die tarifliche Wochenarbeitszeit ist“
Das trifft nur dann zu, wenn im AV keine AZ angegeben ist. Bei nicht tarifgebundenen kann der AG die gesetzlich mögliche AZ voll ansetzen. Ein BR hat hier auch nichts mitzuentscheiden. Lediglich bei der Verteilung auf die Wochentage ist er dann wieder mit an Board.
25.07.2014 um 21:54 Uhr
Ich bin Metaller und gerade in eine Tarifauseinandersetzung verwickelt. Ich kenne bisher keinen IGM TV in dem nicht festgeschrieben ist, Anerkennungstarifvertrag, das dEr Tarifabschluss für alle AN gilt. Tarifverträge sind höheres Recht als Arbeitsverträge. Ich würde den Sachstand mit meinem IGM Sekretär prüfen. Sollten Verstösse gegen den TV vorliegen ... die IGM ist da ziemlich robust.
26.07.2014 um 00:41 Uhr
Hallo und erst mal vielen Dank für die Antworten. Werden uns in die Thematik mal tiefer einarbeiten und das Gespräch mit dem AG suchen. Denke nur wenn man Fakten und handfeste Argumente hat, kann man etwas bewegen. ruhiges Wochenende allen
26.07.2014 um 17:21 Uhr
@Danie Th, seid ihr nun Metaller, oder nicht. Wenn es um Tarfe geht ist die Gewerkschaft zuständig, Tarifpartei, da gibt es nichts einzuarbeiten.
26.07.2014 um 17:24 Uhr
Wenn es ... tarife ...
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