Kollegen aus einem Betrieb ohne Tarifbindung übernehmen
Mein AG möchte 7 Kollegen aus einem Betrieb der zur Gruppe gehört übernehmen die aber ohne Tarifbindung sind. Wir als aufnehmender Betrieb haben einen Haustarifvertrag und sind Mitglied im Arbeitgeberverband. 6 der 7 Kollegen haben Gehälter die innerhalb der Tariflohngruppen zu finden ist. Kann der Betriebsrat einer solchen Übernahme „ohne Tarifbindung“ in einem Betrieb „mit Tarifbindung“ zustimmen?
Community-Antworten (5)
26.11.2019 um 08:46 Uhr
Ja natürlich - warum denn nicht. Die Kollegen werden dann in euren Tarif eingruppiert.
26.11.2019 um 09:15 Uhr
Wenn die Kollegen "übernommen" werden, bedeutet das dann, dass sie einen neuen Arbeitsvertrag in eurem Betrieb bekommen? In diesem Fall müssen sie natürlich in euer Tarifwerk eingruppiert werden. Bleiben Sie beim alten Betrieb angestellt und sollen bei euch nur beschäftigt werden? Dann greifen vermutlich die Ausnahmeregelungen aus § 1(3), Absatz 2 des AÜG. Damit wird ein Freiraum geschaffen für den Austausch von Arbeitnehmern zwischen Unternehmen eines Konzerns.
26.11.2019 um 12:18 Uhr
"... bedeutet das dann, dass sie einen neuen Arbeitsvertrag in eurem Betrieb bekommen? In diesem Fall müssen sie natürlich in euer Tarifwerk eingruppiert werden."
Ist das wirklich so? Auf welcher Rechtsgrundlage?
26.11.2019 um 13:59 Uhr
@ Pjöööng: §3 TVG
26.11.2019 um 14:14 Uhr
§3 TVG? Hast Du den auch gelesen? Da steht ja nun etwas ganz anderes drin als Du hier geschrieben hast.
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