Wir, der BR, haben den Antrag unserer GF für eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erhalten. Vorher hatte der Betroffene einen Arbeitsvertrag, der sich auf Tarifverträge gestützt hat. Nun soll er, wenn er "fest" eingestellt wird, einen Vertrag erhalten der keiner Tarifbindung unterliegt.
Bis zum 28.02.2007 wurden jedoch Neueinstellungen noch unter Hinweis auf die Tarifbindung getätigt. Danach kam die Mitteilung des AG, dass er nie einem AG-Verband angehört habe und somit auch alle Arbeitsverträge individualrechtlich abschließen kann.
Haben wir vom BR eine Möglichkeit, bei der Einstellung o.g. Mitarbeiters, auf seine vorherigen Vertragsbestandteile hinzuweisen und somit nach § 99 Satz 2 (4) die Einstellung abzulehnen?
Sind die neuen Arbeitsverträge, die seit dem 01.03. abgeschlossen werden rechtens oder greift trotz alledem die Nachwirkung der Tarifverträge?
Wer kann mir helfen?