Bis zum 28.02.2007 wurden jedoch Neueinstellungen noch unter Hinweis auf die Tarifbindung getätigt. Danach kam die Mitteilung des AG, dass er nie einem AG-Verband angehört habe und somit auch alle Arbeitsverträge individualrechtlich abschließen kann.
Haben wir vom BR eine Möglichkeit, bei der Einstellung o.g. Mitarbeiters, auf seine vorherigen Vertragsbestandteile hinzuweisen und somit nach § 99 Satz 2 (4) die Einstellung abzulehnen?
Sind die neuen Arbeitsverträge, die seit dem 01.03. abgeschlossen werden rechtens oder greift trotz alledem die Nachwirkung der Tarifverträge?
Wer kann mir helfen?
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