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Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis

H
hexenlady99
Jan 2018 bearbeitet

Wir, der BR, haben den Antrag unserer GF für eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erhalten. Vorher hatte der Betroffene einen Arbeitsvertrag, der sich auf Tarifverträge gestützt hat. Nun soll er, wenn er "fest" eingestellt wird, einen Vertrag erhalten der keiner Tarifbindung unterliegt. Bis zum 28.02.2007 wurden jedoch Neueinstellungen noch unter Hinweis auf die Tarifbindung getätigt. Danach kam die Mitteilung des AG, dass er nie einem AG-Verband angehört habe und somit auch alle Arbeitsverträge individualrechtlich abschließen kann. Haben wir vom BR eine Möglichkeit, bei der Einstellung o.g. Mitarbeiters, auf seine vorherigen Vertragsbestandteile hinzuweisen und somit nach § 99 Satz 2 (4) die Einstellung abzulehnen? Sind die neuen Arbeitsverträge, die seit dem 01.03. abgeschlossen werden rechtens oder greift trotz alledem die Nachwirkung der Tarifverträge? Wer kann mir helfen?

4.69802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

24.08.2007 um 01:15 Uhr

hexenlady, als BR kannst Du da wenig machen. Würde die Gewerkschaft informieren und die Tarifbindung überprüfen. Nur, wenn entgegen der Aussage des AG Tarifbindung besteht, könnt Ihr der Einstellung widersprechen oder, falls Ihr nicht widersprecht, im Rahmen des §80 BetrVG handeln. Dann können auch die Kollegen individualrechtlich (nach Ablauf der Probezeit) tätig werden.

T
tramdriver

24.08.2007 um 09:52 Uhr

Nachdem ich kurz im Fitting die RN 73 - 85 zu §99 BetrVG überflogen habe, sieht es für mich aus, als wäre es kaum möglich, der Einstellung zu widersprechen. Warum auch, es genügt ja, der Eingruppierung zu widersprechen. Wenn ihr vorher Tarifbindung hattet, sollte es noch ein Gehaltsschema geben im Betrieb. Dann muss der AG zum Arbeitsgericht laufen, und die Zustimmung ersetzen lassen. Vorher ist noch viiiieeeeel Raum für Gespräche mit dem AG..... ;-) Praktische Erfahrung damit habe ich allerdings nicht, bei uns wird nicht eingruppiert.

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