Aussetzten einer Schicht
Hallo zusammen, ich hab da ne Frage...angenommen, eine Nachtschicht wird Ausgesetzt auf unbestimmte Zeit, steht dann den Arbeitern eine weitere Zahlung zu , der/ihrer Nachtschichtzulage auf mehrere Monate? Die Leute werden nicht entlassen, sie werden in die Wechselschicht versetzt, haben aber natürlich weniger Geld in der Tüte. WO FIND ICH WAS, IN WELCHEN BÜCHERN???
Community-Antworten (5)
24.07.2014 um 16:57 Uhr
Ob eine Schicht (geplant) ausfällt oder nicht und wie die Arbeitszeit ansonsten verteilt wird, unterliegt der Mitbestimmung des BR. Da würde man dann die einzelnen Fragen mit dem AG regeln
Handelt es sich um einen plötzlichen Ausfall kann es zum Annahmeverzug kommen. Das Betriebsrisiko trägt der AG. Bieten die AN ihre Arbeitskraft an und der AG kann diese nicht annehmen (Betriebsstörungen oder ähnliches), muss er dennoch die Zeit zahlen.
24.07.2014 um 18:42 Uhr
Hier kommt es aber nicht zu einem Ausfall von Arbeitszeit, sondern zum Wegfall der Nachtschicht und Umsetzung in Wechselschicht. In dem Fall, denke ich, dass die MA kein Anspruch auf die Nachtzuschläge haben, da sie ja nicht nachts gearbeitet haben.
24.07.2014 um 19:17 Uhr
Nachtschichtzulage ist erst einmal kein Lohn, sondern ein Ausgleich für besondere Belastung. Wenn diese Belastung wegfällt, steht in der Summe der Mitarbeiter demnach gleichgut da.
Einzelvertragliche Regelungen oder Tarif können natürlich die Situation beeinflussen.
Allerdings gelten für freigestellte BR andere Grundsätze, die sind hier aber wohl nicht anwendbar.
24.07.2014 um 20:37 Uhr
Wenn der BR zugestimmt hat, hat der MA keine Chance.Habe das am eigenen Leib erfahren, das der BR gegen seine Kollegen abgestimmt hat.
25.07.2014 um 00:34 Uhr
LAG Hamm Urt. v. 13.01.2012, Az.: 10 Sa 1225/11 - Anspruch auf Nachtschichtzulage; Arbeitsentgelt
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