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Wochenende nach Urlaub

E
Eibauer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat eine Woche Urlaub beantragt. Muß aber das Wochenende davor und danach arbeiten. Also hat er nur von Montag bis Freitag frei. Wir haben eine 40 Stunden Woche, da bekommt man ja immer zwei Tage zur Erholung frei ( Wochenende ). Oder sehe ich das falsch? Da gehört doch beim Urlaub auch ein Wochenende dazu?

2.85908

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

24.07.2014 um 11:17 Uhr

Sorry, aber das kann keiner verstehen!

Ihr arbeitet 40 Stunden die Woche, Wochenende habt Ihr frei und der Kollege muss am Wochenende arbeiten? Das widerspricht sich doch.

I
ickederdicke

24.07.2014 um 14:21 Uhr

Hi, hat er 1 Woche ( gleich 7 Tage ) beantragt ? Oder 5 Werktage ? Wenn ihr die Wochenenden arbeitet, wie wird das ausgeglichen ? Sind es incl. So. alles Arbeitstage bei euch sollte im urlaubsantrag wohl Mo. bis So. stehen.

S
Stoni

24.07.2014 um 21:54 Uhr

Wie arbeitet Ihr denn, 40 Stunden Woche kann auch von Mo bis Sa gehen je nach Tarif, Sonntagsarbeit bedarf der Genehmigung durch die Behörde. Habt Ihr Tarif, BR oder nur Direktionsrecht?

K
Kölner

24.07.2014 um 22:22 Uhr

Ein we ist wohl frei...

N
Nubbel

24.07.2014 um 22:31 Uhr

wenn er nur von mo bis fr frei hat, braucht er auch nur 3 urlaubstage

X
Xantippe

25.07.2014 um 09:43 Uhr

Hallo Eibauer, das Problem hatten wir bei uns im Betrieb auch viele Jahre. Allerdings nur für manche Abteilungen, weil..............die Verwaltung hatte natürlich jedes Wochenende frei. Inzwischen haben wir als BR eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen in der steht das angrenzende Wochenenden frei sind. Vielleicht kann euer BR so etwas ja auch probieren. Ansonsten bleibt es immer wieder bei Ungerechtigkeiten.

Viel Glück.

H
Hoppel

25.07.2014 um 15:30 Uhr

@ Nubbel

"wenn er nur von mo bis fr frei hat, braucht er auch nur 3 urlaubstage"

... ???

Ansonsten finde ich´s wirklich prima, dass sich der/die Fragensteller(in) in keinster Weise bemüht, den Sachverhalt mal etwas genauer zu schildern.

N
nicoline

25.07.2014 um 18:05 Uhr

Hallo Eibauer, ein Urlaubstag stellt genau von der Arbeitspflicht frei, die vorgeplant war. An Tagen, an denen man onehin frei hätte, muss man also keinen Urlaubstag verbrauchen, hingegen kann es sein, dass man auch für Sa und So je einen Urlaubstag verbrauchen muss, wenn man dort nicht arbeiten möchte. Beispiel: 40 Std. die Woche, 5 Tage Woche Dienstplan sagt: Sa Dienst So Dienst Mo Dienst Di Freizeitausgleich für Samstag Mi Freizeitausgleich für Sonntag Do Dienst Fr Dienst Sa Dienst So Dienst Möchte der/die Beschäftigte nur von Mo bis Fr frei haben, sind 3 Urlaubstage verbraucht, möchte der/die Beschäftigte auch ein WE frei haben sind 5 Urlaubstage zu verbrauchen.

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