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Güteverhandlung

F
Fichtelrudi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

kann mir von euch Profis einmal einer erklären,was der Schwachsinn (Güteverhandlung) beim Arbeitsgericht soll.Folgendes Problem schieben wir schon lange vor uns her,weil der Betriebsrat der Meinung ist,wenn der Arbeitgeber den Lohn laut Tarifvertrag nicht bezahlt,dass sei alles Individuallrecht und muss von jedem einzelnen Mitarbeiter selbst eingeklagt werden.Gesagt getan,stellten sich nun zwei Mitarbeiter für diese Klage bereit,und verklagten den Arbeitgeber auf Einhaltung des Tarifvertrag.Der Arbeitgeber lenkte bei der Güteverhandlung ein,und erklärte,es sei ihm da ein Fehler unterlaufen,der berichtigt und somit bezahlt wird.Jetzt kommt aber der Hammer ! Diese Klage,wo es ganz klar um nichteinhaltung des Tarifvertrages geht,bekommen aber nur die zwei Klage führenden,die anderen Mitarbeiter werden weiter hin schön beschissen.Es stellt sich bei uns mittlerweile die Frage,wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht mehr so genau nimmt,und den Mitarbeitern ensteht dadurch ein finianzieller Schaden,ob da nicht auch der Sozialversicherungsträger beschissen wird.Viele Kollegen,können nicht Klagen,weil sie weder eine Rechtschutz haben,noch bei einer GW sind.Das heisst doch jetzt,die müssen s alles über sich ergehen lassen,und einfach zusehen,wie ihr Lohn perament in den Keller geht.Ist das der Deutsche Rechtsstaat ? Und dann stellt sich noch die Frage,wielange eine Rechtschutz da mitspielt,bis die Vertragskündigung ins Hause flattert.

Liebe Grüße

Fichtelrudi

2.729011

Community-Antworten (11)

P
Pjöööng

23.07.2014 um 12:17 Uhr

Zitat (Fichtelrudi): "... einmal einer erklären,was der Schwachsinn (Güteverhandlung) beim Arbeitsgericht soll."

Die Güteverhandlung soll ermöglichen, einen Rechtsstreit ohne Urteil (und damit ohne "Verlierer") zu beenden, damit das Arbeitsverhältnis nicht unnötig belastet wird. Dabei handelt es sich also nicht um Schwachsinn, sondern um ein vernünftiges Vorgehen!

Zitat (Fichtelrudi): "... und verklagten den Arbeitgeber auf Einhaltung des Tarifvertrag."

Das wage ich zu bezweifeln! Eine solche Klage wäre nicht zulässig. Vermutlich haben sie den Arbeitgeber darauf verklagt, ihnen die Differenz zwischen dem ausgezahlten und dem Tariflohn zu bezahlen?

Zitat (Fichtelrudi): "Jetzt kommt aber der Hammer ! Diese Klage,wo es ganz klar um nichteinhaltung des Tarifvertrages geht,bekommen aber nur die zwei Klage führenden,die anderen Mitarbeiter werden weiter hin schön beschissen."

Wo ist da der Hammer? Diese zwei Kollegen haben ihrer Rechte eingeklagt und haben sie gewährt bekommen. Die anderen AN haben bisher keine Klage eingereicht. Du meinst doch nicht, dass im Rahmen eines Kammertermines die anderen AN auch nachberechnet worden wären?

Zitat (Fichtelrudi): "Viele Kollegen,können nicht Klagen,weil sie weder eine Rechtschutz haben,noch bei einer GW sind."

Seit wann darf man nur klagen wenn man rechtschutzversichert oder Gewerkschaftsmitglied ist? Außerdem... wenn diese nicht in der Gewerkschaft sind, haben sie dann überhaupt Anspruch auf Tariflohn? Und falls diese um mehr als 1% ihres Lohnes "beschissen" werden, dannist es doch auch aus finanziellen Überlegungen heraus sinnvoll, 1% des Brutto in den Gewerkschaftsbeitrag zu investieren.

Zitat (Fichtelrudi): "Das heisst doch jetzt,die müssen s alles über sich ergehen lassen,und einfach zusehen,wie ihr Lohn perament in den Keller geht."

Nein!

Zitat (Fichtelrudi): "Ist das der Deutsche Rechtsstaat ?"

Ja! Wir sind doch hier nicht in der DDR wo sich der Staat um wirklich jeden Mist gekümmert hat. Ich habe das Gefüghl dass Dir der Begriff des "Rechtsstaates" völlig fremd ist. Du hast doch selber aufgezeigt dass dieser in Eurer Frage funktioniert. Den Rerchtsstaat in Frage stellen, nur weil der der sich auf ihn berufen will, seine Rechte auch einfordern muss? Ich glaub es geht los.

Zitat (Fichtelrudi): "Und dann stellt sich noch die Frage,wielange eine Rechtschutz da mitspielt,bis die Vertragskündigung ins Hause flattert."

??? Die Kollegen haben doch gar keine Rechtsschutzversicherung!

Kindergarten!

G
Ganzneuer

23.07.2014 um 12:18 Uhr

Die Güteverhandlung ist dazu da, die Gerichte zu entlasten und zu schauen ob es zu einer schnelleren Einigung unter Mitwirkung des Gerichtes kommt.

In die Gewerkschaft eintreten und die die Arbeit machen lassen. Da stellt sich dann auch nicht das Problem mit der Kündigung der Rechtschutzversicherung.

H
Harzerfloh

23.07.2014 um 13:23 Uhr

Hallo Pjöööng,

anscheinend hast du den Sinn eines Tarifvertrages nicht richtig verstanden.Wenn Der Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht mehr einhält,um Kosten zu sparren,dann brauchen wir in Deutschland keine Tarifverträge mehr,und somit auch keine Gewerkschaften mehr.Es kann nicht sein,dass Arbeitnehmer,was genau geregelt ist in einem Tarifvertrag,dieses bei Gericht einklagen zu müssen,und dies noch auf Kosten einer Rechtschutzversicherung.Ich glaube es geht los.

Gruß Floh

F
Firstlady

23.07.2014 um 13:37 Uhr

§ 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

Was haben da zwei Arbeitnehmer bei Gericht verloren ? Schade um die Zeit und um das Geld ! Ist doch alles geregelt wie man erlesen kann.

Gruß

H
Hoppel

23.07.2014 um 14:02 Uhr

@ Fichtelrudi

"Folgendes Problem schieben wir schon lange vor uns her,weil der Betriebsrat der Meinung ist,wenn der Arbeitgeber den Lohn laut Tarifvertrag nicht bezahlt,dass sei alles Individuallrecht und muss von jedem einzelnen Mitarbeiter selbst eingeklagt werden."

Lese ich da einen Vorwurf in Richtung BR??? Euer BR sieht das vollkommen richtig und wenn Ihr der irrigen Meinung wart, dass zwei AN stellvertretend für den Rest klagen können, hättet Ihr Euch vorab besser informieren müssen ...

Auch könnte ich k*tzen, wenn ich so etwas lese "Ist das der Deutsche Rechtsstaat ? ".

Rechte zu haben, bedeutet auch, sich für seine Rechte einsetzen zu müssen! Dazu bedarf es halt in manchen Fällen einer individuellen Klage! Und dass es funktioniert, haben ja bereits zwei Kollegen erfahren dürfen!

"Viele Kollegen,können nicht Klagen,weil sie weder eine Rechtschutz haben,noch bei einer GW sind."

Diese Aussage ist doch vollkommener Schwachsinn! Erstens besteht in erster Instanz keine Anwaltspflicht und jeder AN kann seine Klage bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts auch ohne anwaltliche Vertretung einreichen.

"Der/Die zuständige Beamte/Beamtin auf der Rechtsantragstelle wird das, was Sie einklagen möchten, formulieren und schriftlich aufnehmen. Die Aufnahme von Klagen oder Anträgen ist kostenlos." > ist auf jeder Seite eines Arbeitsgerichts zu lesen!

Die Gerichtskosten halten sich schwer in Grenzen und entfallen ganz, wenn eine Streitigkeit ohne Urteil beim Gütetermin erledigt wird.

Selbst mit Anwalt sind die Kosten sehr überschaubar! Und wenn´s Geld nicht reicht, gibt es auch noch so etwas wie Prozesskostenhilfe.

@ Harzerfloh

Du hast wohl auch den Knall nicht gehört! Du solltest mal dringend Deine Einstellung überprüfen! Gewerkschaften regeln KOLLEKTIV-VEREINBARUNGEN, auf die sich JEDER Arbeitnehmer berufen kann, so die Voraussetzungen gegeben sind > z.B. Verweis auf einen TV im Arbeitsbertrag oder bei zwingender Tarifbindung (setzt beim AN die Mitgliedschaft in der betreffenden Gewerkschaft voraus).

Grrrrr ... es kann doch wohl nicht angehen, dass immer wieder nur versucht wird, ANDERE für sein eigenes "Schicksal" verantwortlich zu machen! Eine solche Einstellung finde ich einfach nur ÄTZEND!!!

F
Firstlaydi

23.07.2014 um 14:16 Uhr

Also Hoppel,

jetzt halt mal die Luft an,und fahr rechts ran.Was hat dass mit dem eigenen Schicksal zu tun,wenn der Tarifvertrag nicht mehr eingehalten wird,und alle Mitarbeiter leiden darunter.Das ist doch nichts neues,dass hin und wieder Betriebsräte von Ihrem Dornrösschenschlaf nicht erwachen.Ist ja alles unangenehm !

G
gironimo

23.07.2014 um 15:00 Uhr

Man darf eben nicht die Aufgaben des BR und die der Gewerkschaft durcheinanderwerfen.

Darum bleibt es nun mal so, dass persönliche tarifliche Ansprüche der AN selbst rechtlich geltend machen muss (und dazu den Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen kann) oder die Gewerkschaft für Ihre Mitglieder notfalls - beim Vorliegen der Voraussetzungen - per Streik die Durchsetzung des Tarifs erkämpfen kann.

Bei aller Emotionalität: Es gibt in unserem Rechtsstaat regeln, die wir einhalten und richtig nutzen müssen.

P
paula

23.07.2014 um 16:01 Uhr

@Firstlaydi

der § 80 BetrVG generiert hier keine Klagemöglichkeit für den BR!

@Fichtelrudi ich würde allen Kollegen raten in die Gewerkschaft einzutreten und dann wird der AG schon sehen wie es jeden Monat läuft...

P
Pjöööng

23.07.2014 um 16:12 Uhr

Zitat (Harzerfloh): "anscheinend hast du den Sinn eines Tarifvertrages nicht richtig verstanden."

Das kann schon sein, Du wirst ihn mir sicher bei Gelegenheit erläutern.

Zitat (Harzerfloh): "Wenn Der Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht mehr einhält,um Kosten zu sparren,dann brauchen wir in Deutschland keine Tarifverträge mehr,und somit auch keine Gewerkschaften mehr."

Jawohl, das ist zwingend logisch! Ebenso: Wenn Autofahrer die StVO nicht einhalten, dann brauchen wir auch keine Straßenverkehrsordnung mehr und keinen Verkehrsminister. Wenn beim Hauptstadtflughafen der Zeitrahmen nicht eingehalten wird, dann brauchen wir keine Kalender mehr und auch keine Umlaufbahn um die Sonne. Wenn bei Stuttgart 21 der Kostenrahmen nicht eingehalten wird, dann brauchen wir keinen Euro mehr und auch keine EU. Wenn Menschen in der Bahn schwarzfahren, dann brauchen wir keine Fahrscheine mehr und auch keine Oberleitung.

Zitat (Harzerfloh): "Es kann nicht sein,dass Arbeitnehmer,was genau geregelt ist in einem Tarifvertrag,dieses bei Gericht einklagen zu müssen,und dies noch auf Kosten einer Rechtschutzversicherung."

Das kann ebensowenig sein, wie Ladendiebstahl, Drängelei auf der Autobahn, Zuparken von Feuerwehrzufahrten, Russenmafia, Nigeria-Connection oder Phishing. Obwohl auch das alles nicht erlaubt ist, passiert es immer wieder. Und dann hat der betroeffene Bürger die Möglichkeit, dazu die Gerichte anzurufen (ok, bei Russenmafia und Nigeria-Connection dürfte das halbwegs sinnlos sein) und von diesen die Ansprüche klären zu lassen. DAS ist unser Rechtsstaat. Rechtsstaat ist nicht die Rectsstaatsfee, die während man schläft prüft ob man tagsüber irgendwo beduppt wurde und einem das fehlende Geld unter das Kopfkissen legt, sondern die Möglichkeit, seine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, wenn man sie denn nachweisen kann.

Und wenn sich hier jemand auf Ansprüche aus Tarifverträgen beruft, obwohl er nicht Gewerkschaftsmitglied ist, dann finde ich das schon sehr grenzwertig.

Und wenn dann Arbeitnehmer in einem Betrieb arbeiten in dem die Arbeitnehmerrechte missachtet werden und diese nicht einmal in der Lage sind, sich zu solidarisieren und zu organisieren, dann finde ich das äußerst beschämend! Das sind für mich keine erwachsenen Menschen, sondern Kindsköpfe!

Und Leute die in einem Thread vier verschiedene Nicknames benutzen sind sowieso nicht ernst zu nehmen.

S
Stoni

23.07.2014 um 18:44 Uhr

Gute Diskussion, m.E. Rechtsanspruch auf Tariflohn haben nur Gewerkschafter. Dort werden die Tarife auch, notfalls mit Arbeitskampfmassnahmen, durchgesetzt. Wenn im Tarifvertrag nicht festgeschrieben ist das der Tarifvertrag für alle AN eines Betriebes gilt .... Pech gehabt, dann bleibt demm einzelnen "nicht organisierten AN" nur der Rechtsweg. Und das ist gut so.

P
Pjöööng

23.07.2014 um 18:52 Uhr

Zitat (Stoni): "Wenn im Tarifvertrag nicht festgeschrieben ist das der Tarifvertrag für alle AN eines Betriebes gilt .... Pech gehabt"

Die Gewerkschaften können selbstverständlich nur für ihre Mitglieder Tarifverträge abschließen ==> negative Koalitionsfreiheit ==> Grundgesetz und EMRK

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