Erstellt am 08.05.2013 um 23:53 Uhr von Erdenbürger
Nur eine Idee ...... Hoppla ist leider runtergefallen .....wenn man so veräppelt wird, dann siegt am Ende doch nur Frechheit, Also lass in doch einfach mal von Deine Hände fallen.
Erstellt am 09.05.2013 um 00:17 Uhr von Tobistef
Hi Erdenbürger, bitte nur hilfreiche Antworten posten!
Erstellt am 09.05.2013 um 01:12 Uhr von Erdenbürger
Leider habt ihr aber wirklich keinen Anspruch auf einen neueren Rechner, wenn der alte für Eure Standards reicht und er fürs internet tauglich ist.
Erstellt am 09.05.2013 um 01:30 Uhr von Kölner
@tobistef
Der Rechner ist völlig ausreichend!
Erstellt am 09.05.2013 um 08:09 Uhr von gironimo
Das neuste Modell muss es nicht sein. Aber der im Betrieb übliche Standard. Wenn das Gerät bisher nur noch im Keller stand, weil alle anderen bereits neuere Geräte nutzen, habt auch Ihr einen entsprechenden Anspruch.
Der Laptop muss ja nicht gleich herunterfallen ......wenn man dem Vorschlag von Erdenbürger folgt - aber wer weiß, wie viele Altgeräte noch im Keller liegen.
Ansonsten bliebe nur der erneute Gang zum Gericht.
Erstellt am 09.05.2013 um 09:38 Uhr von mitleserinnenn
Der Laptop muss doch nur für die Mandatsaufgaben nutzbar sein. Ich kann nicht erkennen, wo dieses hier nicht möglich sein sollte. Denn er hat Office Pakete und Webzugang. Auch dürfte ggf notwendige BR Software darauf laufen. Nutze selbst auch noch ein vergleichbares Laptop. Du/ihr solltet einfach einmal den §40 lesen. Der AG hat die NOTWENDIGEN Kosten zu tragen. Also NICHT wünsch Dir was.
Erstellt am 09.05.2013 um 20:58 Uhr von Tobistef
Der Rechner ist völlig ausreichend!
Antwort 4 Erstellt am 09.05.2013 um 01:30 Uhr von Kölner
Der Laptop muss doch nur für die Mandatsaufgaben nutzbar sein.
Ich denke einige haben den Lauf der Zeit verpasst und vergessen, wie Umfangreich insbesondere neue Programme sind, die auf dem Rechner noch installiert werden müssen.
D. h. eine 50 GB Festplatte ist defenitiv in heutiger Zeit, auch für Mandatzwecke überfordert.
Die Office-dateien auf dem Laptop lassen sich ja noch nicht mal abspeichern.
Wenn ein solcher Laptop zur Verfügung gestellt, dann doch zumindest generalüberholt und mit entsprechender Festplatte. Die Prozessorgeschwindigkeit und der Arbeitsspeicher sind sicherlich ausreichend. Aber wichtig, er muss auch funktionieren. Aber dieses ist nicht der Fall.
Erstellt am 09.05.2013 um 21:27 Uhr von Snooker
@Tobistef
In dem Fall würde ich an euer Stelle noch mal vor Gericht ziehen. Verlieren kann nur der AG.....nämlich an Geld. Solltet ihr keinen voll Freigestellten in eurem BR habe, habt ihr ebend nu einen. Bei einem so langsamen Gerät braucht man dann halt auch länger...oder vielleicht auch 2 BRM´s :-)