Hallo, in einem Beschlussverfahren, innerhalb der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht,
hat der AG und neben 8 anderen Punkten, uns einen Laptop zugestanden der neben betriebseigenen Intranet von uns unabhängig für die BR-Arbeit genutzt werden kann.
Von der Selbstverständlichkeit in der Güteverhandlung, dass der Laptop tatsächlich Sach und Fachgerecht von uns genutzt werden kann, hat der AG genau in die Kerbe geschlagen, da in der Güteverhandlung die Fähigkeiten des Rechners nicht genau ausgeworfen wurden.
Jetzt haben sie uns einen 11 jahre alten Rechner Laptop (Sony Vaio 2 mit ,1,7 Ghz, ,1,49 DDR Ram und 50 GB Festplatte wovon bereits 20 GB Belegt waren) zur Verfügung gestellt.
Betriebsystem XP 2002, Office 2007.
Überprüfung auf Nutzbarkeit, grausam.
Was könne wir jetzt tun.
dem AG mitteilen, das der Laptop unbrauchbar ist und im Zweifel ein Sachverständiger die Gebrauchsfähigkeit feststellt. (Natürlich über Beschluss)

Der Vergleich der Güteverhandlung ist rechtskräftig.

Ich bitte um Ideen.
Danke und MFG
Tobistef