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Beschlussverfahren Laptop Güteverhandlung

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Tobistef
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in einem Beschlussverfahren, innerhalb der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, hat der AG und neben 8 anderen Punkten, uns einen Laptop zugestanden der neben betriebseigenen Intranet von uns unabhängig für die BR-Arbeit genutzt werden kann. Von der Selbstverständlichkeit in der Güteverhandlung, dass der Laptop tatsächlich Sach und Fachgerecht von uns genutzt werden kann, hat der AG genau in die Kerbe geschlagen, da in der Güteverhandlung die Fähigkeiten des Rechners nicht genau ausgeworfen wurden. Jetzt haben sie uns einen 11 jahre alten Rechner Laptop (Sony Vaio 2 mit ,1,7 Ghz, ,1,49 DDR Ram und 50 GB Festplatte wovon bereits 20 GB Belegt waren) zur Verfügung gestellt. Betriebsystem XP 2002, Office 2007. Überprüfung auf Nutzbarkeit, grausam. Was könne wir jetzt tun. dem AG mitteilen, das der Laptop unbrauchbar ist und im Zweifel ein Sachverständiger die Gebrauchsfähigkeit feststellt. (Natürlich über Beschluss)

Der Vergleich der Güteverhandlung ist rechtskräftig.

Ich bitte um Ideen. Danke und MFG Tobistef

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Community-Antworten (8)

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Erdenbürger

09.05.2013 um 01:53 Uhr

Nur eine Idee ...... Hoppla ist leider runtergefallen .....wenn man so veräppelt wird, dann siegt am Ende doch nur Frechheit, Also lass in doch einfach mal von Deine Hände fallen.

T
Tobistef

09.05.2013 um 02:17 Uhr

Hi Erdenbürger, bitte nur hilfreiche Antworten posten!

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Erdenbürger

09.05.2013 um 03:12 Uhr

Leider habt ihr aber wirklich keinen Anspruch auf einen neueren Rechner, wenn der alte für Eure Standards reicht und er fürs internet tauglich ist.

K
Kölner

09.05.2013 um 03:30 Uhr

@tobistef Der Rechner ist völlig ausreichend!

G
gironimo

09.05.2013 um 10:09 Uhr

Das neuste Modell muss es nicht sein. Aber der im Betrieb übliche Standard. Wenn das Gerät bisher nur noch im Keller stand, weil alle anderen bereits neuere Geräte nutzen, habt auch Ihr einen entsprechenden Anspruch.

Der Laptop muss ja nicht gleich herunterfallen ......wenn man dem Vorschlag von Erdenbürger folgt - aber wer weiß, wie viele Altgeräte noch im Keller liegen.

Ansonsten bliebe nur der erneute Gang zum Gericht.

M
mitleserinnenn

09.05.2013 um 11:38 Uhr

Der Laptop muss doch nur für die Mandatsaufgaben nutzbar sein. Ich kann nicht erkennen, wo dieses hier nicht möglich sein sollte. Denn er hat Office Pakete und Webzugang. Auch dürfte ggf notwendige BR Software darauf laufen. Nutze selbst auch noch ein vergleichbares Laptop. Du/ihr solltet einfach einmal den §40 lesen. Der AG hat die NOTWENDIGEN Kosten zu tragen. Also NICHT wünsch Dir was.

T
Tobistef

09.05.2013 um 22:58 Uhr

Der Rechner ist völlig ausreichend! Antwort 4 Erstellt am 09.05.2013 um 01:30 Uhr von Kölner Der Laptop muss doch nur für die Mandatsaufgaben nutzbar sein. Ich denke einige haben den Lauf der Zeit verpasst und vergessen, wie Umfangreich insbesondere neue Programme sind, die auf dem Rechner noch installiert werden müssen. D. h. eine 50 GB Festplatte ist defenitiv in heutiger Zeit, auch für Mandatzwecke überfordert. Die Office-dateien auf dem Laptop lassen sich ja noch nicht mal abspeichern. Wenn ein solcher Laptop zur Verfügung gestellt, dann doch zumindest generalüberholt und mit entsprechender Festplatte. Die Prozessorgeschwindigkeit und der Arbeitsspeicher sind sicherlich ausreichend. Aber wichtig, er muss auch funktionieren. Aber dieses ist nicht der Fall.

S
Snooker

09.05.2013 um 23:27 Uhr

@Tobistef In dem Fall würde ich an euer Stelle noch mal vor Gericht ziehen. Verlieren kann nur der AG.....nämlich an Geld. Solltet ihr keinen voll Freigestellten in eurem BR habe, habt ihr ebend nu einen. Bei einem so langsamen Gerät braucht man dann halt auch länger...oder vielleicht auch 2 BRM´s :-)

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