Hallo.
Wir hatten vor kurzem unsere erste Betriebsratswahl. Als Kandidat für den Betriebsrat (alleiniger) war ich auch im Wahlvorstand. In unserer Firma arbeitet ein Heimarbeiter. dieser wollte Briefwahl machen. Ich übergab ihm die Wahlunterlagen. Hatte aber zu dem Zeitpunkt nur einen Fensterbriefumschlag. Wir hatten ja nicht so viel Zeit bei der Vorbereitung, musste ja alles schnell gehen. Jedenfalls wurden bei der Wahl Umschläge ohne Fenster verwendet und der Umschlag mit dem Fenster bei der Auszählung dementsprechend für ungültig erklärt. Als es bei der Stimmauszählung zu einer Stimmgleichheit bei dem Ersatzbetriebsrat kam, wurde dieser ausgelost. Wir öffneten jedoch den einen Fensterbriefumschlag und stellten fest, dass die Wahl nicht zu einer Stimmengleichheit bei dem Ersatzbetriebsrat hätte führen können. Lirum larum. Der betreffende Mitarbeiter strengt nun meinen Rücktritt und eine Neuwahl an. Er würde ja an der ordentlichen Wahrnehmung seines Wahlrechts gehindert worden sein. Mir kam zu Ohren, daß er im Zweifel auch vor Gericht gehen würde. Er würde auch anstrengen die Kosten die durch seinen anwaltlichen Beistand enststünden einzuklagen. Weiterhin droht er mir mit einer Strafanzeige wegen vorsätzlicher Behinderung der Wahl in mehreren Fällen. Ich bin jetzt etwas verunsichert und überlege zurückzutreten. Dann würde ich aber sicher meinen Job los. wenn ich nicht zurücktrete, geht es vor das Gericht. Eine Güteverhandlung mit Richter und Gegner gab es schon. Ich bin ziemlich verzweifelt. Wer kann mir Rat geben?
Kann mich das teuer zu stehen kommen?