Steuerfrei - Zulagen für den 1 Mai,Himmelfahrt und Pfingstmontag?
Hallo 1 meine Frage ist ob die Zulagen für den 1 Mai,Himmelfahrt und Pfingstmontag Steuerfrei sind oder wie sie verrechnet werden ? MfG
Community-Antworten (4)
05.06.2007 um 15:27 Uhr
Meiner Meinung nach sind die Zulagen nicht Steuerfrei, sie werden so wie überstunden versteuert. Also bleibt nicht viel. Kenn ich so von meinem Freund.
05.06.2007 um 16:06 Uhr
Nach meinem Kennntisstand sind diese Zulagen steuerfrei. Steht in § 3 b Einkommenssteuergesetz. Musst Du eventuell "nachgoogeln", wenn DU das Gesetz nicht haben solltest.
06.06.2007 um 08:43 Uhr
Im Normalfall sind sie steuerfrei siehe Edelweis. Nur kommt es bei verschiedenen Firmen vor das diese die Zuschläge anders deklarieren und demzufolge diese versteuern.
09.06.2007 um 16:51 Uhr
Von welchen Zulagen ist hier die Rede? Bei uns bekommt man an Feiertagen für geleistete Arbeitsstunden 150% Zuschläge und die sind steuerfrei! Dies hat schließlich auch Vorteile für den AG.
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