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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Steuerfrei - Zulagen für den 1 Mai,Himmelfahrt und Pfingstmontag?

L
Laufschuh
Feb 2019 bearbeitet

Hallo 1 meine Frage ist ob die Zulagen für den 1 Mai,Himmelfahrt und Pfingstmontag Steuerfrei sind oder wie sie verrechnet werden ? MfG

19.67204

Community-Antworten (4)

A
Anni

05.06.2007 um 15:27 Uhr

Meiner Meinung nach sind die Zulagen nicht Steuerfrei, sie werden so wie überstunden versteuert. Also bleibt nicht viel. Kenn ich so von meinem Freund.

E
Edelweis

05.06.2007 um 16:06 Uhr

Nach meinem Kennntisstand sind diese Zulagen steuerfrei. Steht in § 3 b Einkommenssteuergesetz. Musst Du eventuell "nachgoogeln", wenn DU das Gesetz nicht haben solltest.

FB
Frank B

06.06.2007 um 08:43 Uhr

Im Normalfall sind sie steuerfrei siehe Edelweis. Nur kommt es bei verschiedenen Firmen vor das diese die Zuschläge anders deklarieren und demzufolge diese versteuern.

D
Deliah

09.06.2007 um 16:51 Uhr

Von welchen Zulagen ist hier die Rede? Bei uns bekommt man an Feiertagen für geleistete Arbeitsstunden 150% Zuschläge und die sind steuerfrei! Dies hat schließlich auch Vorteile für den AG.

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