Ein Kollge hat eine Einweisung ins Krankenhaus zur vollstationären Untersuchung für 4 Tage erhalten. Das Krankenhaus dokumentiert auch, dass der Kollege für diese Zeit im Krankenhaus vollstationär untergebracht ist.
Braucht er darüber hinaus noch eine "richtige" AU-bescheinigung, also dass er arbeitsunfähig ist vom bis ist ??