Erstellt am 21.07.2014 um 14:26 Uhr von gironimo
Naja - braucht er schon. Der AG erhält ja nicht die Einweisung ins Krankenhaus (geht ihn ja auch nichts an). Die AU stellt der aus, der auch die Einweisung veranlasst hat.
Erstellt am 21.07.2014 um 14:30 Uhr von Kölner
Auch das krhs stellt eine AU aus...
Erstellt am 21.07.2014 um 18:54 Uhr von AlterMann
Ich bin hier selbst ratlos. Krankenhäusere stellen normalerweise keine AU-Bescheinigungen aus, sondern nur Aufenthaltsbescheinigungen. Da der Kollege nicht krank war, hat der Arzt keinen Anlass, eine AU zu bescheinigen.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist dieser Sonderfall nicht behandelt.
Wer weiß was rechtssicheres darüber?
Erstellt am 21.07.2014 um 19:11 Uhr von blackjack
Aus einem Urteil, leider ohne Az,
Zitat;
Er habe weder mit dem Krankenhausarzt über die Ausstellung einer AU-Bescheinigung gesprochen...
Am Entlassungstag wurde dem Kläger vom Krankenhaus keine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt.
Also sollte Kölners Aussage stimmen.
Erstellt am 21.07.2014 um 20:19 Uhr von Hoppel
@ All
Kein Krankenhaus ist verpflichtet, während eines stationären Aufenthaltes den berühmt berüchtigten gelben Schein ausstellen zu müssen. Dieses Formular ist dem niedergelassenen kassenärztlichen Bereich vorbehalten, wird aber durchaus auch im KH benutzt.
Das Krankenhaus muss einem Patienten jedoch auf dessen Wunsch eine Bescheinigung über die Aufnahme und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer zur Vorlage beim AG ausstellen.
Nach Entlassung ist die AU vom niedergelassenen Arzt zu bescheinigen. Das Krankenhaus wiederum übermittelt der Krankenkasse bei Entlassung, ob ein Patient arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen worden ist.