W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AU und Unterbringung Krankenhaus zur Untersuchung

L
Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollge hat eine Einweisung ins Krankenhaus zur vollstationären Untersuchung für 4 Tage erhalten. Das Krankenhaus dokumentiert auch, dass der Kollege für diese Zeit im Krankenhaus vollstationär untergebracht ist. Braucht er darüber hinaus noch eine "richtige" AU-bescheinigung, also dass er arbeitsunfähig ist vom bis ist ??

1.11005

Community-Antworten (5)

G
gironimo

21.07.2014 um 16:26 Uhr

Naja - braucht er schon. Der AG erhält ja nicht die Einweisung ins Krankenhaus (geht ihn ja auch nichts an). Die AU stellt der aus, der auch die Einweisung veranlasst hat.

K
Kölner

21.07.2014 um 16:30 Uhr

Auch das krhs stellt eine AU aus...

A
AlterMann

21.07.2014 um 20:54 Uhr

Ich bin hier selbst ratlos. Krankenhäusere stellen normalerweise keine AU-Bescheinigungen aus, sondern nur Aufenthaltsbescheinigungen. Da der Kollege nicht krank war, hat der Arzt keinen Anlass, eine AU zu bescheinigen. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist dieser Sonderfall nicht behandelt. Wer weiß was rechtssicheres darüber?

B
blackjack

21.07.2014 um 21:11 Uhr

Aus einem Urteil, leider ohne Az,

Zitat; Er habe weder mit dem Krankenhausarzt über die Ausstellung einer AU-Bescheinigung gesprochen...

Am Entlassungstag wurde dem Kläger vom Krankenhaus keine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt.

Also sollte Kölners Aussage stimmen.

H
Hoppel

21.07.2014 um 22:19 Uhr

@ All

Kein Krankenhaus ist verpflichtet, während eines stationären Aufenthaltes den berühmt berüchtigten gelben Schein ausstellen zu müssen. Dieses Formular ist dem niedergelassenen kassenärztlichen Bereich vorbehalten, wird aber durchaus auch im KH benutzt.

Das Krankenhaus muss einem Patienten jedoch auf dessen Wunsch eine Bescheinigung über die Aufnahme und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer zur Vorlage beim AG ausstellen.

Nach Entlassung ist die AU vom niedergelassenen Arzt zu bescheinigen. Das Krankenhaus wiederum übermittelt der Krankenkasse bei Entlassung, ob ein Patient arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen worden ist.

Ihre Antwort