Sind Projekte mit externer Unterbringung eine Versetzung für einen Softwarediensleister?
Hallo zusammen
wir diskutieren zur Zeit, wie eine Versetzung definiert werden soll. Der Streitpunkt ist "Projekte mit externer Unterbringung"!
Geschäftsleitung-Argumente: Es ist die Eigenart des Arbeitsverhältnises bei einem Softwaredienstleister, dass man permanent projekabhängig an verschiedensten Orten eingesetzt wird. Schon mit dem Unterschreiben vom Arbeitsvertrag erklärt man sich damit einverstanden.
Betriebsrat-Argumente: Wir haben viele Standorte in Deutschland. Beim Vorstellungsgespräch wird betont, dass von unserem Standort aus lokale Kunden betreut werden => Wochenendbeziehung usw. soll die Ausnahme sein. Für viele Standorte sind Innenhouse-Projekte die Regel. Eines unserer Hauptziele ist es weg vom Body-Leasing-Geschäft hin zu Inhouse-Projekten. Software-Diensleistungen können also, müssen aber nicht beim Kunden vor Ort erbracht werden.
Dass Projekte mit externer Unterbringung eine Versetzung darstellen, haben wir bei einer Sitzung mit dem Geschäftleiter besprochen und er hat das auf dem Protokoll so unterschrieben. Da wir aber das auch praktisch umsezten wollen, also zustimmen, wenn Leute an einem fernen Ort geschickt werden und ihre Familie über der Woche nicht sehen können, kam der Aufschrei: "Das gehört zum Geschäft. Es ist dei Eigenart unseres Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall liegt keine Versetzung vor und damit keine Zustimmungspflicht".
Habt Ihr Erfahrung mit ähnlichen Fällen? Was wäre eine Kompromislösung?
Vielen Dank
Sabrina
Community-Antworten (5)
09.03.2007 um 17:37 Uhr
@sabrina Ich könnte mir den Kompromiss wie folgt vorstellen: Der AG hat sehr wahrscheinlich recht!
09.03.2007 um 18:12 Uhr
moin sabrina,
um sicher zu gehen, würde ich als Betroffener ,den Arbeitsvertrag ,diesbezüglich rechtlich prüfen lassen.
09.03.2007 um 18:14 Uhr
@spartacus Und dann? Was hat denn der BR damit zu tun?
09.03.2007 um 20:02 Uhr
Eventuell solltet Ihr die PEM zur Einstellung prüfen. Dort muss der Einsatzort geregelt sein (wenn dort dazu nichts steht, habt ihr damals was falsch gemacht).
Wenn dort dann ein genauer, fester Standort angegeben ist, liegt eine Versetzung vor. Falls dort drin steht, dass der AN flexibel in ganz Deutschland eingesetzt werden kann, kann der betroffene lediglich seinen Arbeitsvertrag zu Rate ziehen (und dann vielleicht rechtsanwaltliche Unterstützung einholen).
09.03.2007 um 21:36 Uhr
@mokkabohne Herrje...
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