Freiwilige Überstunden am Wochenende
Guten Morgen.
Wir sind einen 5 Tage/Woche Betrieb (Mo – Fr). Die Überstunden fürs WE werden freiwillig geleistet. Wir nehmen d. Fall an, dass der Kollege X fürs WE zugesagt hat aber erscheint nicht – entweder weil er sich krank gemeldet hat oder privates zu erledigen. Sind mit Konsequenzen für die Kollegen zu rechnen wenn er nicht erscheint, weil privat was zu erledigen hat?
Wenn er krank ist, muss die Firma den Tag bezahlen?
Gruß, mamoulian,
Community-Antworten (3)
21.07.2014 um 12:43 Uhr
Hallo mamoulian, also erstmal ist es immer ärgerlich, wenn jemand einfach nicht erscheint. Das wäre auch bei Verabredungen unter Freunden so. Ob es dann arbeitsrechtliche Konsequenzen hat hängt davon ab wie freiwillig die WE Arbeit ist? Wenn es eine unverbindliche Zusage ist und keine Terminsachen bearbeitet werden, alles völlig locker gesehen und gehandhabt wird und jeder kommt und geht wie es ihm am besten passt, wird es da rechtlich wohl kein Nachspiel geben, aber dann kann man auch Krankheitsausfälle kaum nachweisen.
Sollte die Zusage allerdings verbindlich sein, so ist im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung zu leisten und bei Fernbleiben mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Und dann wäre noch die Frage nach der Rechtsgrundlage der Sonntagsarbeit und Genehmigung der WE Arbeit durch BR? LG Lotte
21.07.2014 um 13:59 Uhr
Danke für die Antwort. Natürlich werden zuerst die Überstunden von uns genehmigt. Aber bis jetzt gab es noch keine Schwierigkeiten, was rechtlichen Konsequenten angeht. Ich wollte mich schon mal kundig machen, bevor es der Fall zutrift.
Gruß, mamoulian
21.07.2014 um 16:39 Uhr
Wenn Arbeitszeit ist und jemand ist eingeteilt, hat er auch zu kommen. Sofern es eine Freiwilligkeit in dieser Frage ist, hätte er von Anfang an sagen können, dass er nicht kommt. So aber fehlt er (ggf. unentschuldigt).
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