Erstellt am 10.09.2007 um 22:12 Uhr von Kölner
@Cathrin
Dem AG könnte man ebenso zügig unter Druck setzen, wenn man als BR das so wollte...
Erstellt am 10.09.2007 um 22:29 Uhr von carrie
@cathrin
genau, ihr braucht doch nur eure zustimmung für überstunden verweigern, werden trotzdem welche gemacht....geht ihr zum arbeitsgericht (eine klage nach §23 (3) BetrVG). ein schlechtes gewissen braucht ihr deshalb nicht zu haben, AG wollen einem fast immer glaubhaft machen wie schlecht es ihnen geht, taktik!
Erstellt am 10.09.2007 um 22:44 Uhr von Cathrin
aber da der AG ja nie Überstunden beantragt hat, sondern alle bisher angefallenen freiwillig geleistet wurden, kann man da wirklich davon sprechen, dass unsere Zustimmung fehlt? Vom AG wurden wir ja nie ausdrücklich um Zustimmung gebeten, da er nie welche angeordnet hat.
Die MA sitzen jeden Tag von sich aus länger, wenn man zu ihnen sagt."Ihr müsst keine Überstunden machen", heisst es: ja, aber wenn dann ein Kunde abspringt, kostet es am Ende meinen Arbeitsplatz, also arbeite ich länger.
Erstellt am 10.09.2007 um 23:09 Uhr von Kölner
@Cathrin
Einschlägige BAG-Urteile sollten Dir helfen - vor allem diejenigen, die auch eine Duldung von Überstunden unter die MBR's des BR stellen.
Man muss das allerdings wollen...
...achja: Ein Arbeitsplatz rettet man mit so einem Verhalten (Überstunden) nicht!
Erstellt am 11.09.2007 um 09:33 Uhr von khel
Hallo Cathrin,
und noch ein Tipp, zusätzlich zu den schon genannten: sagt mal Eurer zuständigen BG Bescheid, dass AN regelmäßig mehr als 10 Stunden arbeiten. Und wenn diese dann auch noch die vom Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen 11 Stunden Pause zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn unterschreiten, wird die BG das ganz bestimmt sehr interessant finden. Der AG dürfte sich über Post / Besuch von dieser Seite sehr "freuen"...
Gruß
khel
Erstellt am 11.09.2007 um 11:21 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Das mit den 11 Stunden Ruhe ist ein guter Ratschlag. Schau bitte auch nach (es darf nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden täglich - Ausnahmen siehe §) weiterhin dürfen nciht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden, aber auch hierfür gibt es Ausnahmen. Der beste Tipp ist der, dass die Überstunden genehmigt werden müssen und zwar vom BR! Es ist unerheblich, dass sie "freiwillig" gemacht werden. Der AG hat Mitarbeiter sogar daran zu hindern Überstunden zu machen, die nicht genehmigt sind. Macht er dass nicht hilft das Gericht wie auch schon ein Vorredner erwähnte.
Noch ein kleiner Tipp: Schließt vielleicht eine BV bezüglich Mehrarbeit ab.