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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungsvertrag bei Arbeitszeitänderung

A
aakG77
Sep 2022 bearbeitet

Bei uns wir die komplette Pflege ab 1.10. auf eine 5. Tagewoche umgestellt. Was wir als Betriebsrat aber nicht so auf dem Schirm hatte ist, dass in den Arbeitsveträgen wohl die 6 Tagewoche schriftlich fixiert ist. Müssen jetzt alle Pflegekräfte einen Änderungsvertrag dazu bekommen und was passiert mit denen die diesen Vertrag nicht unterschreiben wollen?

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Community-Antworten (5)

E
enigmathika

28.09.2022 um 16:27 Uhr

Über die Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der Woche seid Ihr als BR in der Mitbestimmung. Darüber könnt Ihr eine Betriebsvereinbarung abschließen. Die einzelnen Verträge müssen dann nicht geändert werden.

Wenn jemand auf die Einhaltung seines Vertrages pocht, weil er lieber 6 Tage arbeiten will, wird es schwierig. Nach dem Rangfolgeprinzip steht die BV über dem Arbeitsvertrag, nach dem Günstigkeitsprinzip könnte der Arbeitsvertrag Vorrang haben.

Gibt es denn bereits Stimmen, die sich gegen die 5-Tage-Woche aussprechen?

C
Challenger

28.09.2022 um 16:42 Uhr

Zitat aakg77 : Müssen jetzt alle Pflegekräfte einen Änderungsvertrag dazu bekommen und was passiert mit denen die diesen Vertrag nicht unterschreiben wollen?

Wenn derv AG den Änderungsvertrag im Wege einer Änderungskündigung durchsetzen will, kann der AN immer noch einen sogenannte Änderungskündigungsschutzklage bei Gericht einreichen. Im übrigen wäre der BR nach §102 BetrVG zu beteiligen.

R
Relfe

28.09.2022 um 17:34 Uhr

haben die MA 6-Tage pro Woche gearbeitet oder 5 Tage gearbeitet bei einer 6-Woche, so das immer 1 Tag in der 6-Tage-Woche frei war? Wenn zweiteres der Fall ist, dann ist das keine Änderung des AV, sondern nur eine Änderung der Planung. Dafür bedarf es dann keine AV-Änderung, nur die Zustimmung des BR zum Dienstplan (faktisch wäre das ja nix anderes, als nur das der Dienstplan jetzt immer diegleichen 5 Tage auswirft)

E
Erbsenzähler

29.09.2022 um 08:42 Uhr

Ich würde mal den genauen Text im Arbeitsvertrag lesen. Hier kommt es auf die Formulierung an. Je nachdem kann man sagen, ob die Verträge angepasst werden müssen oder nicht.

BL
BR LFK

30.09.2022 um 13:52 Uhr

Gearbeitet wurde bisher wie in der Pflege oft üblich bei Vollzeit 12 Tage am Stück. Gerechnet wurde ein 6 Tage Woche im 14 Tage Rhythmus.

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