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Änderungsvertrag beinhaltet nur Jobnamenanpassung aber keine Versetzung

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TRENDOMO
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Foris, kann jemand hier Rat geben?

Der Arbeitgeber strukturiert um. Kollegen, die bislang in ihrem Job X zu 30% Tätigkeit A gemacht haben, machen jetzt in Job Y zu 100% Tätigkeit A. Dem Betriebsrat hat die Personalabteilung mitgeteilt, dass es sich um eine Jobnamenanpassung handele und um eine Versetzung. Für beide  Jobs gibt es eine Stellenbeschreibung, die Stellenbeschreibung für Job Y ist allerdings noch im Entwurfsstadium. In anderen Firmen ist Job Y wesentlich (ca. 30%) besser bezahlt als Job X.

Jetzt bekommen die Kollegen aber nur einen Änderungsvertrag in dem lediglich die Jobnamenanpassung  erwähnt wird.

Was wäre denn die Konsequenz, wenn im Änderungsvertrag der Kollegen auch die Versetzung erwähnt werden würde? Und was bedeutet das für den Betriebsrat, wenn die Personalabteilung was anderes ankündigt, als sie dann durchführt?

Vielen Dank schon mal für Eure Aufmerksamkeit! TRENDOMO

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

07.12.2012 um 20:41 Uhr

Na ja - da würde ich zunächst einmal sagen, dass sich wesentliche Änderungen ergeben - also Versetzung. Da eine Versetzung - v o r - dem Vollzug zunächst vom BR zugestimmt werden muss, würde ich den AG auffordern , die Zustimmung des BR einzuholen.

Da er dazu dem BR alle Unterlagen und Auskünfte erteilen muss, die es dem BR ermöglichen zu entscheiden ob er zustimmt oder nicht, muss der AG Euch natürlich auch den Inhalt der neuen Stelle genau darstellen können; was wohl schwer ist, wenn er noch nicht die Stellenbeschreibung hat. Nur so könnt Ihr doch über Nachteile ja oder nein nachdenken.

Den Kollegen ist auf jedem Fall von irgendwelchen Unterschriften abzuraten, solange nicht alle Punkte geklärt sind und der BR zugestimmt hat.

L
Lotte

07.12.2012 um 21:22 Uhr

Hallo Trendomo, gilt ein TV? LG Lotte

T
Trendomo

10.12.2012 um 15:12 Uhr

Hallo Lotte, nein, es gilt kein TV. Was passiert denn wenn die Kollegen einer Änderung zustimmen, die laut Vertrag nur den Titel "Jobnamenanpassung" trägt, aber in Wahrheit eine Versetzung ist? In einer Listenanhörung (alle Namen und Art der personellen Einzelmaßnahme in einer Liste) stand : "Jobnamenanpassung / Versetzung". Dem hat der BR quasi zugestimmt. Aber nun bekommen die Kollegen eben Verträge wo nichts mehr von Versetzung steht.

P.S. Habt ihr einen Tipp wo man mit erfahrenen BRs auch sprechen kann? Ich meine außer Gewerkschaft und persönliche Kontakte? Gerne auch kostenpflichtig.

Schöne Grüße

L
Lotte

10.12.2012 um 17:37 Uhr

Trendomo, aber es scheint eine Eingruppierungssystematik zu geben? Dann seid Ihr doch in der Mitbestimmung und könntet als BR (BetrVG § 87 (1) Nr. 10) Eure MB wahrnehmen. Da kann er soviel Namen ändern wie er will...;-) Aber Vorsicht: Ihr seid nur in der Systematik in der MB, nicht in der Höhe der Gehälter. LG Lotte

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