Tarifvertrag
Wir sind ein Molkereibetrieb. Eine Kollegin hat nach dem Ausgleich der Überstunden gefragt. Ihr wurde gesagt, dass es wie im Tarifvertrag vereinbart, abgerechnet wird. Sie wollte daraufhin den Tarifvertrag sehen. Das wurde ihr verweigert mit dem Hinweis, dass sie nicht in der Gewerkschaft sei. Mit dem Arbeitsvertrag hätte sie auch den Tarifvertrag anerkannt. Stimmt das? Kann sie nicht verlangen, den Tarifvertrag einzusehen, damit sie weiß, was sie unterschrieben hat? Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (5)
31.05.2012 um 17:40 Uhr
Ein AG der sich im ArbV auf einen TV beruft, MUSS diesen auch den AN zu kenntnis bringen, da er Vertragsbestandteil ist.
Auszüge aus: http://www.magazin.kanzlei-flaemig.de/aktuelles-arbeitsrecht/herausgabe-tarifvertraege.html
Im Tarifvertragsgesetz steht dazu, dass der Tarifvertrag "ausgelegt" werden muss. Das Nachweisgesetzt spricht davon, dass im Arbeitsvertrag ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge enthalten sein muss.
Aber alles dort lesen, es ist nicht ganz so einfach!
Das Einfachste ist Mitglied der Gewerkschaft werden.
31.05.2012 um 16:08 Uhr
Soll sie mal zu ihrem BR gehen, die haben sicher auch den TV vorliegen. Ein Recht auf Aushändigung haben allerdings nur Gewerkschafter. Aber vielleicht überzeugt sie der TV und sie tritt in die Gewerkschaft ein? Man kann ja nie wissen.
31.05.2012 um 17:40 Uhr
@Tanzbär
Ein Recht auf Aushändigung haben allerdings nur Gewerkschafter. Wo steht denn das.
ich habe sogar die möglichkeit fast jeden TV im Internet oder in einer guten Buchhandlung zu bekommen. Und wenn im AV auf einen TV hingewiesen wird sollte dieser auch ausliegen.
31.05.2012 um 17:44 Uhr
@SabineM
Wer hat ihr denn die Einsicht in den TV verweigert, nur mal neugierig gefragt.
01.06.2012 um 12:14 Uhr
Wurde sie denn gefragt, ob sie in der Gew ist, oder wurde das einfach unterstellt???
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