Wir sind ein Molkereibetrieb. Eine Kollegin hat nach dem Ausgleich der Überstunden gefragt. Ihr wurde gesagt, dass es wie im Tarifvertrag vereinbart, abgerechnet wird. Sie wollte daraufhin den Tarifvertrag sehen. Das wurde ihr verweigert mit dem Hinweis, dass sie nicht in der Gewerkschaft sei. Mit dem Arbeitsvertrag hätte sie auch den Tarifvertrag anerkannt. Stimmt das? Kann sie nicht verlangen, den Tarifvertrag einzusehen, damit sie weiß, was sie unterschrieben hat?
Vielen Dank im Voraus.