Erstellt am 31.05.2012 um 14:08 Uhr von Tanzbär
Soll sie mal zu ihrem BR gehen, die haben sicher auch den TV vorliegen.
Ein Recht auf Aushändigung haben allerdings nur Gewerkschafter. Aber vielleicht überzeugt sie der TV und sie tritt in die Gewerkschaft ein? Man kann ja nie wissen.
Erstellt am 31.05.2012 um 15:40 Uhr von docpille
@Tanzbär
Ein Recht auf Aushändigung haben allerdings nur Gewerkschafter. Wo steht denn das.
ich habe sogar die möglichkeit fast jeden TV im Internet oder in einer guten Buchhandlung zu bekommen.
Und wenn im AV auf einen TV hingewiesen wird sollte dieser auch ausliegen.
Erstellt am 31.05.2012 um 15:40 Uhr von Streikbrecher
Ein AG der sich im ArbV auf einen TV beruft, MUSS diesen auch den AN zu kenntnis bringen, da er Vertragsbestandteil ist.
Auszüge aus: http://www.magazin.kanzlei-flaemig.de/aktuelles-arbeitsrecht/herausgabe-tarifvertraege.html
Im Tarifvertragsgesetz steht dazu, dass der Tarifvertrag "ausgelegt" werden muss. Das Nachweisgesetzt spricht davon, dass im Arbeitsvertrag ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge enthalten sein muss.
Aber alles dort lesen, es ist nicht ganz so einfach!
Das Einfachste ist Mitglied der Gewerkschaft werden.
Erstellt am 31.05.2012 um 15:44 Uhr von docpille
@SabineM
Wer hat ihr denn die Einsicht in den TV verweigert, nur mal neugierig gefragt.
Erstellt am 01.06.2012 um 10:14 Uhr von Widder
Wurde sie denn gefragt, ob sie in der Gew ist, oder wurde das einfach unterstellt???