auswertung krankenqoute
Folgender Fall: In den Arbeitssicherheitsausschussitzungen an denen der Arbeitgeber, Betriebsrat, FaSi, SiBe und Betriebsarzt teilnehmen werden auch Arbeitsunfälle besprochen u.a. wie man Massnahmen an den Arbeitsplätzen treffen kann, um sie zu vermeiden. Nun will der Arbeitgeber die Krankenquoten auswerten lassen in Bezug auf eventuelle Abhängigkeiten wie Alter, Betriebszugehörigkeitsjahre, bestimmte Jahreszeiten/Brückentage, bestimmte Arbeitsplätze usw. Der BDSG spricht ja von Datensparsamkeit. So wenig Daten wie möglich und den Personenkreis die damit zu tun haben (zweckbestimmt z.B. bei Lohnbuchhaltung) so klein wie möglich. Ausserdem würde es ja auch in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Mit welchen rechtlichen Argumenten kann der BR den AG davon überzeugen dies zu unterlassen.
Community-Antworten (2)
15.07.2014 um 12:09 Uhr
so lange er keine direkte personenbezogene Auswertung machen will sondern es nur auf eine Statistik hinausläuft, habe ich keine bedenken.
Er müsste Euch natürlich dann auch die Auswertung zur Verfügung stellen.
Wenn Ihr aber nicht wollt. Es handelt sich ja um eine IT-Anwendung. Und die ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wenn Ihr also keine BV zu dem Umgang mit der IT und personenbezogenen Daten habt, braucht der AG Euer O.K. zur Auswertung und Ihr könnt Gründe pro oder Kontra anführen, was immer Ihr für richtig haltet. Versteift Euch dabei nicht nur auf gesetzliche Bestimmungen sondern sucht nach guten Argumenten.
15.07.2014 um 13:00 Uhr
Wenn man das Alter und die Betriebszgehörigkeit hat kann man sich ja schon ausmalen, um welche Mitarbeiter es sich handelt.
Noch beteht keine BV zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Deshalb danke für den Hinweis.
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