Auswertung von Internet- und Emailadressen auf anonymer Basis - Mitbestimmung des BR?
Bei uns in der Firma ist angedacht eine anonymisierte Auswertung von viel genutzten Internetseiten und Emailadressen seitens der Geschäftsleitung vornzunehmen. Für uns als BR stellt sich nun die Frage, ob wir hier ein Mitbestimmungsrecht haben. Es ist ausdrücklich gesagt worden, dass einen Auswertung nur anonymisiert und nicht auf Mitarbeiterebene erfolgen soll. Wie sollten wir uns als BR hier verhalten?
Community-Antworten (3)
11.10.2006 um 16:12 Uhr
Laut BetrVG §90 muss euer AG mit euch (BR) ausgiebig über die einführung solcher techn.Anlagen und deren Auswirkungen beraten, so das ihr da schon euren AG auf eure Bedenken hinweisen könnt.
Ihr müsst nur daruf achten, das der Schuss eures AG nicht für euch nach hinten losgeht, und er damit euer Verhalten und eure Arbeitsleistung kontrollieren will.
Sollte es dazu kommen, das dieses "Auswertungssystem" bei euch eingeführt wird, könntet Ihr als BR nach BetrVG §80(2)3. einen Sachverständigen hinzuziehen, der diese Anlage überprüft, um auszuschliesen, das sie der Leistungsüberwachung dient.
11.10.2006 um 16:14 Uhr
Vielen herzlichen Dank für diesen Hinweis!
11.10.2006 um 17:11 Uhr
wenn eine auswertung mit diesem tool auch mitarbeiterbezogen möglich ist (auch wenn der AG dies nicht vorhat) dann besteht ein MBR nach §87 Abs. Nr. & BetrVG
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Datenspeicherung Internet und Email
ÄlterHallo an alle, bin BR und habe folgende Frage: unsere neue GL hat Internet eingeführt und hat hierzu eine Betriebsvereinbarung erstellt, die wir unterschreiben sollen. Darin heisst es in $3 (
Auswertung Mitarbeiterbefragung
ÄlterAuswertung Mitarbeiterbefragung Hallo, wir haben eine Mitarbeiterbefragung mit 32 Fragen durchgeführt. Es konnte angekreuzt werden und auch Freifeldkommentare konnten abgegeben werden. Nun geh
Bezahlung auf 37 Std Basis oder doch auf 40 Std.
ÄlterHallo . Ich will noch einmal auf mein Beitrag " Zahlen Durcheinander " eingehen. Ich habe nun viel herausgelesen und etwas dazu gelernt. Eine Frage bleibt mir aber noch im Kopf stecken. Diese La
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend