W.A.F. LogoSeminare

Auswertung von Internet- und Emailadressen auf anonymer Basis - Mitbestimmung des BR?

J
jschmidt
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns in der Firma ist angedacht eine anonymisierte Auswertung von viel genutzten Internetseiten und Emailadressen seitens der Geschäftsleitung vornzunehmen. Für uns als BR stellt sich nun die Frage, ob wir hier ein Mitbestimmungsrecht haben. Es ist ausdrücklich gesagt worden, dass einen Auswertung nur anonymisiert und nicht auf Mitarbeiterebene erfolgen soll. Wie sollten wir uns als BR hier verhalten?

3.34803

Community-Antworten (3)

X
x-force

11.10.2006 um 16:12 Uhr

Laut BetrVG §90 muss euer AG mit euch (BR) ausgiebig über die einführung solcher techn.Anlagen und deren Auswirkungen beraten, so das ihr da schon euren AG auf eure Bedenken hinweisen könnt.

Ihr müsst nur daruf achten, das der Schuss eures AG nicht für euch nach hinten losgeht, und er damit euer Verhalten und eure Arbeitsleistung kontrollieren will.

Sollte es dazu kommen, das dieses "Auswertungssystem" bei euch eingeführt wird, könntet Ihr als BR nach BetrVG §80(2)3. einen Sachverständigen hinzuziehen, der diese Anlage überprüft, um auszuschliesen, das sie der Leistungsüberwachung dient.

J
jschmidt

11.10.2006 um 16:14 Uhr

Vielen herzlichen Dank für diesen Hinweis!

P
paula

11.10.2006 um 17:11 Uhr

wenn eine auswertung mit diesem tool auch mitarbeiterbezogen möglich ist (auch wenn der AG dies nicht vorhat) dann besteht ein MBR nach §87 Abs. Nr. & BetrVG

Ihre Antwort