Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der anonymen Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten ?
Hat der Betriebsrat nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der anonymen Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Mitarbeitern des Unternehmens? Bei uns wurden Krankenkassen von Mitarbeitern durch die Unternehmensleitung beauftragt, statistische Auswertungen zu Arbeitsunfähigkeitsdaten zu erstellen, die jedoch anonym sein sollen, also angeblich keinen Rückschluss auf einen konkreten Mitarbeitrnamen zulassen.
Community-Antworten (3)
03.03.2006 um 13:53 Uhr
Hallo,
aus meiner Sicht ist die Frage nach der Mitbestimmung des Betriebssrates nur ein kleiner Aspekt dieses Vorganges.
Ich kann mir nicht vorstellen, das Krankenkassen berechtigt sind Daten (auch anonymer Art) an dritte aus Ihrem Bestand weiter zu geben. Somit wäre diese Frage erstmal auch ein Problem des Datenschutzbeauftragten der betroffenen Krankenkassen.
Darüber hinaus wird es heikel, sobald nur ein Arbeitneher/in bei einer Krankenkasse versichert ist und damit ein Rückschluss möglich ist. Damit wäre es wieder indirekt eine Verhaltenskontrolle möglich denn bei nur einer Person ist eine Anonymisierung recht schwer.
Entscheidend wäre hier auch die Frage des "Warums" ? Was will der Arbeitgeber mit den Zahlen nachvollziehen bzw. was will er aus den Ergebnissen erzielen.
Also ich kann mir derzeit keinen praktischen Nutzen dieser statistischen Zahlen vorstellen. Den die Krankenkassen werden die Zahlen anhand der bei ihnen versicherten erstellen und da sind verscheiden berufsgruppen gemischt und es wird zu einem nicht besonders aussagekräftigen Ergebnis kommen.
03.03.2006 um 14:23 Uhr
Hallo Chemni, die Daten bzgl. -Beginn, Dauer, Ende Arbeitsunfähigkeit- liegen der Personalabteilung völlig offen vor. Hier geht es doch mit Sicherheit um den Wunsch der anonymisierten Mitteilung, welche Erkrankungen zu der AU geführt haben.
Unter dem Aspekt "Betriebliche Gesundheitsförderung" ist auch aus Sicht eines BR nichts gegen eine solche Auswertung einzuwenden.
Einen guten Überblick zu diesem Thema gibt dieser Link: http://wido.de/betriebliche_gesundh.html
Ich schliesse mich daher der Frage von geheimnisträger nach dem "Warum" an. Gruß Fayence
03.03.2006 um 14:23 Uhr
Hallo, ich kenne das. Das ist wohl ein Angebot der Kassen.
Dabei handelt es sich tatsächlich um völlig anonyme statistische Daten, die dem AG lediglich die Möglichkeit bieten, sein "Gesundheitsmanagement" oder das betriebliche Eingliederungsmanagement auf Schwerpunkte auszurichten.
Ich sehe darin mittlerweile grundsätzlich kein Problem.
Lasst Euch doch mal vom AG erläutern, um welche Art von Daten es sich handelt. Erst dann könnt ihr sachlich darüber diskutieren.
Gruesse w-j-l
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Callcenter in Not - Hilfe bei uns bricht das Mittelalter aus
ÄlterHallo allerseits, ich arbeite in einem Callcenter in Niedersachsen als Teamleiter. Unser Betrieb ist ca. 500 Mitarbeiter groß und hat keinen Betriebsrat. Ein paar Mitarbeiter hatten nun versucht e
Mitbestimmung bei der Änderung der Reisekostenrichtlinie?
ÄlterHallo Zusammen, bei uns haben sich die Reisekostenrichtlinien geändert. Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Mitbestimmungspflichtig ist. Laut Seminarunterlagen hat man laut §87 dort ein Mitbest
Wie kommt man an einen Betriebsrat?
ÄlterIn unserem Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern gibt es leider keinen Betriebsrat. Viele Kollegen wollen zwar einen, aber keine will den ersten Schritt tun, da die GL strikt dagegen ist. Was können w
Liegt Mitbestimmungsrecht vor?
ÄlterHallo, in unserer Firma hat eine Kollegin (Ingenieurin) gekündigt. Sie war eingruppiert mit der Entgeltgruppe 9. Nach ihrem Weggang wurden einem Laboranten, der auch nur als Laborant vergütet wird