Mach ich mich strafbar
Hallo ,
bei uns existiert noch eine BV über das Arbeitszeitgesetz von 1995. Hier steht drin das auf Fernbaustellen Montags 9 Stunden Dienstags und Mittwochs 11 Std, und am Donnerstag 9 Stunden gearbeitet werden darf. Nun ist es so das die Monteure am Donnerstag nach Hause fahren. Nach 9 Stunden arbeit. Nach Gesetz dürften aber nur noch 10 Std. am Stück gearbeitet werden so das unsere BV doch für die Tonne wäre.
Müssen wir als BR dieses ändern? Wen 10 Std gearbeitet werden dürfen , könnten die Monteure erst am Freitag nach Hause.
Ich als BR Mitglied will wissen ob ich mich Strafbar mache mit dieser BV:
Community-Antworten (3)
13.07.2014 um 21:53 Uhr
Was gibt euer TV an Arbeitszeiten vor? Da das Amt für Arbeitsschutz, für Bau- und Montagestellen, längere tägliche Arbeitszeiten als 10 Stunden genehmigen kann, solltest du dich mal erkundigen. Strafbar macht sich höchstens der Arbeitgeber.
13.07.2014 um 22:13 Uhr
@blackjack
Bei uns ist es ja keine Ausnahme , dieses ist Regelmäßig. Im TV steht dazu nur das die Regelmäßige Arbeitszeit nicht 40Std pro Woche übersteigen darf. Nur in Ausnahme Fälle
14.07.2014 um 01:06 Uhr
Unabhängig von den Details Eurer BV und des Tarifs -
Nein, Du machst Dich nicht strafbar. Wenn sich ein Gesetz ändert und dadurch eine Regelung in einer BV nicht mehr gesetzeskonform ist, ist zumindest diese Regel nicht mehr gültig (Salvatorische Klausel in der BV?), da mit einer BV kein Gesetz ausgehebelt werden kann.
Hin und wieder sollte man alte BVs auf Aktualität prüfen und ggf. neu verhandeln.
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