Abschriften der Wählerliste - mache ich mich strafbar?
Hallo, bei unserer Firma haben wir 26 verschiedene Niederlassungen im Bundesgebiet, in 12 Niederlassungen befinden sich eigenständige Betriebsräte, bei denen z. Zt. die Neuwahlen laufen.
Da ich zu allen Niederlassungen einen sehr guten Kontakt pflege, wurde mir von der Geschäftsleitung auferlegt, sämtliche Wählerlisten in Abschrift etc. zu besorgen ob abfotografieren oder abschreiben etc. ... Die angebliche Begründung lautet, das man das zugeordnete Personal in den einzelnen Niederlassungen überprüfen möchte.
Ich habe ein ganz mulmiges Gefühl dabei ... mache ich mich damit Strafbar? Es ist wirklich dringend ... wo kann ich mich rechtlich absichern, ggf. auf Gesetzestexte berufen?
Community-Antworten (5)
20.03.2006 um 15:26 Uhr
Da dies nichts mit deinen arbeitsvertraglichen Pflichten zu tun hat, kannst du das getrost ignorieren. Gebe doch deiner Geschäftsleitung den Hinweis, sie möchten sich mit ihrem Anliegen an den zuständigen Wahlvorstand wenden.
20.03.2006 um 15:53 Uhr
Moins!
Und was ist wenn der Chef gar nicht weiss, wen er alles beschäftigt? Wem wird denn hier Geld gezahlt? Und wer ist als Karteileiche schon seit 25 Jahren in Rente oder einer anderen Firma und bezieht noch Lohn?????
Benno
20.03.2006 um 15:53 Uhr
Im Grunde genommen würde ich mir keine Sorgen machen. Immerhin ist die Wählerliste ja betriebsöffentlich - und natürlich muss auch der AG die Richtigkeit überprüfen können. Interessanter bleibt natürlich wirklich die Frage, warum der AG das nicht einfach bei den Wahlvorständen anfordert.
20.03.2006 um 15:57 Uhr
Genau das ist der Punkt, der auch mich etwas in Sorge versetzt, das der AG selbst nicht den Wahlvorstand darum bittet ... es scheinen andere Beweggründe da zu sein, als man offenkundig mitteilt. Zumal man mit den Betriebsräten und dem GBR zerstritten ist.
20.03.2006 um 17:34 Uhr
Hallo Frühling, da sollte Deine/Eure Geschäftsleitung doch mal besser auf den nächsten Winter (kalendarisch) warten!
Die Reihenfolge der Information würde mich schon mehr als nachdenklich stimmen.
Wenn dem Wahlvorstand durch den AG alle erforderlichen Informationen zwecks Erstellung einer Wählerliste zur Verfügung gestellt müssen, dieses sogar per einstweiliger Verfügung eingeklagt werden kann, ist hier doch etwas oberfaul! Also, fein säuberlich raushalten!
Gruß Fayence
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