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GF ist nicht mehr GF - Macht GL sich strafbar ?

M
manu
Jan 2018 bearbeitet

Die Geschäftsleitung hat den BR nicht darüber informiert das er seit 1,5 Jahren keine Geschäftsleitung meht ist. Durch Zufall hat der BR erst jetzt davon erfahren. Der Auszug des Handelsregister bestätigte das. Er übt aber seine Tätigkeit als als GL munter weiter und kündigt sogar unsere BV. Macht er sich dadurch strafbar ?

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Community-Antworten (2)

K
Koelner

09.02.2007 um 19:36 Uhr

Was ist er denn dann?

Z
Z.Ickig

09.02.2007 um 20:37 Uhr

Er mag ja nicht mehr Geschäftsführer sein; das heißt aber noch lange nicht, dass er auch nicht mehr zur Geschäftsleitung gehört. Wenn er von der jetzigen Geschäftsführung dazu befugt ist, kann und darf er BV's und sogar Arbeitnehmer kündigen. Selbst wenn das nicht so wäre, ist das noch lange nicht strafbar. Man könnte allenfalls von einer GOA (Geschäftsführung ohne Auftrag) reden.

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