Erstellt am 09.02.2007 um 18:36 Uhr von Koelner
Erstellt am 09.02.2007 um 19:37 Uhr von Z.Ickig
Er mag ja nicht mehr Geschäftsführer sein; das heißt aber noch lange nicht, dass er auch nicht mehr zur Geschäftsleitung gehört.
Wenn er von der jetzigen Geschäftsführung dazu befugt ist, kann und darf er BV's und sogar Arbeitnehmer kündigen.
Selbst wenn das nicht so wäre, ist das noch lange nicht strafbar.
Man könnte allenfalls von einer GOA (Geschäftsführung ohne Auftrag) reden.