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Nichtinformation bei Kündigung - Würde der BR sich strafbar machen, wenn er obwohl er um die nicht korrekte Art der Kündigung gewußt hätte, sich nicht eingeschaltet hätte?

V
V.Z.
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind als Betriebsrat nicht vor der Kündigung eines AN informiert worden. Uns ist die Mitbestimmung bewußt und auch die Schritte die daraus entstehen. Unsere Frage: Würde der BR sich strafbar machen, wenn er obwohl er um die nicht korrekte Art der Kündigung gewußt hätte, sich nicht eingeschaltet hätte. In unserem Fall, hat der gekündigte Kollege nicht explizit darum gebeten. Soll heißen: Ich weiß, dass du gehst, ich weiss es ist nicht rechtens, du hast mich nicht gebeten mich einzuschalten, also ist es mir egal.

Vielen Dank für schnelle Hilfe.

5.515018

Community-Antworten (18)

W
Waschbär

26.02.2007 um 15:58 Uhr

v.z,

verstehe ich nicht AG hat dem Br nichts gesagt aber BR wusste Bescheid ? ähhhhhhhh.

Wie ist den eure Komunikation sonst so,wen ihr mal nicht "Stille Post" spielt ?

"hat der gekündigte Kollege nicht explizit darum gebeten" wie ich sage mal was,aber was ihr darauss macht ist nicht mein Problem ?

Frage mal den Kollegen, ob der BR einen Auftrag hat oder nicht, dann bist du aus der Klmme raus,denke ich mal so eben .

J
Jube

26.02.2007 um 16:21 Uhr

Unabhängig davon, ob ihr dem Kollegen helfen wollt und er das will oder auch nicht...: ich würde zumindest dem AG ordentlich auf die Finger klopfen, sonst macht die Nichtinformation und die Umgehung des MBR noch Schule!

B
betriebsratten

26.02.2007 um 16:21 Uhr

Sorry.....aber ich habe ernstliche Probleme mit Deiner/Eurer Amtsauffassung. Möglicherweise weiss der Kollege ja gar nicht, oder kanns nicht beurteilen, dass da etwas nicht koscher ist. Da hat der BR die PFLICHT sich einzuschalten.....

Der BR hat....seinen Amtspflichten nachzukommen!

Und das unabhängig. ich habe auch Kollegen die ich nicht leiden kann. Ich muss Sie weder leiden können , ich muss sie schon gar nicht liebhaben. Aber ich muss Ihre Rechte wahrnehmen und verteidigen.

Fast soi wie bei den Spartanern :-) Einschlägig sind dazu die Aussagen des einstigen Spartanerkönigs Demaratos im Gespräch mit dem Perserkönig Xerxes (7,104): »Über ihnen (den Lakedaimoniern) steht nämlich das Gesetz als Herr, das sie viel mehr fürchten als deine Untertanen dich. Sie handeln stets, wie ihnen das Gesetz befiehlt. Es gebietet aber stets das gleiche: vor keiner Zahl von Gegnern aus der Schlacht zu fliehen, sondern auf dem Platz zu bleiben in Reih und Glied und zu siegen oder zu sterben.«

F
Fayence

26.02.2007 um 16:26 Uhr

"was verstehst Du unter "einschalten"?"

Ich vermute mal... z.B. den AG darüber informieren, dass er seiner Pflicht, den BR vor Ausspruch einer Kündigung anhören zu müssen, nicht nachgekommen ist!

"Was habt Ihr denn getan?"

Ich vermute noch einmal... Nichts, und jetzt schlägt das schlechte Gewissen zu, im Wissen um diesen "Mangel" nicht gehandelt zu haben.

V.Z.

Dem betroffenen AN ist vor allem anzuraten, eine Kündigungsschutzklage FRISTGERECHT einzureichen! Eine Kündigung ohne vorherige BR-Anhörung ist nichtig.

K
kathi

26.02.2007 um 16:27 Uhr

Die Kündigung ist unwirksam. Es ist eure Pflicht, den Kollegen darauf hinzuweisen.

V
V.Z.

26.02.2007 um 16:33 Uhr

Vielen Dank für eure Hilfe. Habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Wir sind natürlich in ein Gespräch mit dem AG gegangen. Wir haben auch erwirkt, dass der Kollege wieder eingestellt wurde. (Es kam sogar ans Licht, dass der Vorgesetzte die Kündigung ohne das Go des AG- also sowieso unwirksame Kündigung ausgesprochen hat). Nun sehen wir uns aber mit dem Vorwurf der kompletten Belegschaft konfrontiert, dass wir dazu beigetragen haben einen Kollegen zu halten, der sich seit langem asozial verhält. Wir haben daraufhin unsere Kollegen von den Pflichten des BR erzählt und dass wir ihnen nachkommen, ohne auf Sympathien zu achten. Meine Frage: Gibt es einen Gesetzestext der besagt, dass sich BR die nicht aktiv werden in einem solchen Fall strafbar machen?

P
peters

26.02.2007 um 17:01 Uhr

V.Z.: BetrVG §80(1)

Auch wenn der Mitarbeiter etwas auf dem Kerbholz hat... Der Arbeitgeber darf deswegen nicht seinerseits gesetzliche Regelungen missachten. Er muss halt seine Hausaufgaben besser machen, wenn er eine Kündigung durchbringen will.

Und der BR darf da nicht die Augen zu machen. Er hat darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte eingehalten werden. Damit habt Ihr ja das Verhalten des Mitarbeiters nicht abgesegnet.

Eine Alternative für euch wäre gewesen, den Mitarbeiter darauf hin zu weisen, dass er mit einer Kündigungsschutzklage diese Kündigung anfechten kann. Damit hättet ihr vermieden, euch aktiv und direkt für die Verhinderung der Kündigung einzusetzen.

W
Waschbär

26.02.2007 um 17:06 Uhr

Perters, der BR darf nicht die Augen zu machen ? ....

B
betriebsratten

26.02.2007 um 18:10 Uhr

@waschbär

Nie...nicht mal zum schlafen. Denn der Feind schläft nie...

Und jetzt geh ich heim bevor meine infantile Ader weiter mit mir durchgeht.

W
Waschbär

26.02.2007 um 18:18 Uhr

betriebsratten,

im Tode,darf der BR aber dann doch die Augen schliessen oder ...

p.s wer einmal ein auge zu macht,der wirk irgendwann, beide augen aufreissen und festellen das es zu spät ist .... Motte beim festlegen von Erzieherischenmassnahmen in der 2/141 Einsatzkompanie.......

W
w-j-l

26.02.2007 um 18:24 Uhr

Also wenn ich davon wüßte, dass einen AN gekündigt werden soll, dann würde ich, wenn sinnvolle und positive Maßnahmen zur Vermeidung der Kündigung im Vorfeld ausgeschöpft sind, den AG nicht darauf hinweisen, dass er den BR formell zu unterrichten hat.

Etwas besseres als unterbliebene Unterrichtung des BR kann dem AN doch im KSch-Verfahren gar nicht passieren.

W
Waschbär

27.02.2007 um 09:39 Uhr

w-j-l,

ich würde das mit dem Formfehler nicht so machen... Wer weis ob der AG sich nicht deshalb "schlau" gemacht hat ....

Frage könnte es sein das der An sich mit dem AG geeinigt hat ?

L
Lotte

27.02.2007 um 10:02 Uhr

V.Z. Ob ein Kollege sich asozial verhält und der BR vielleicht hier auch mal interveniert, gerade wenn vielleicht auch das AGG noch mit ins Spiel kommt, ist ein völlig anderer Schuh, als wenn er ohne die Anhörung des BR gekündigt wird.

Das eine sind Äpfel und das andere Birnen. Aber jetzt, nach der Birnenernte, würde ich mich mal um die Äpfel kümmern und die Ankläger auffordern, sich offiziell beim BR zu beschweren, damit Ihr dem nachgehen könnt.

W
w-j-l

27.02.2007 um 10:35 Uhr

" ich würde das mit dem Formfehler nicht so machen... Wer weis ob der AG sich nicht deshalb "schlau" gemacht hat .... "

Waschbär, schlau gemacht? Worüber? Dass er gravierende Formfehler begehen darf, und damit am Ende durchkommt?

W
Waschbär

27.02.2007 um 13:39 Uhr

w-j-l,

klingt, komisch und unlogisch , ist aber tatsache und möglich.

W
w-j-l

27.02.2007 um 13:55 Uhr

dann kläre mich mal auf. Ich lerne immer wieder gerne etwas dazu.

W
Waschbär

01.03.2007 um 06:11 Uhr

Lotte, ich mag auch Obst ob Birne oder Apfel ist mir nicht so wichtig...

w-j-l ?

Wie aufklären ? Meinst du nicht das es AG´s gibt die gerne mal sachen machen,wo der Br der Meinung ist der darf das nicht damit kommt er nicht durch ? Und dann grosse Augen machen weil der AG damit durch kam und der Br den Schwarzenpeter hat ?

die frage im Fred ist ja "Wie würdest du dich Entscheiden... bei dem gerücht einer Kündigung ohne BR ? Gibt es so was ?......

W
w-j-l

01.03.2007 um 10:22 Uhr

Was ich meine ist Folgendes: Ich habe das auch schon im Vorfeld einer geplanten Kündigung erlebt, dass der Kollege wußte, was auf ihn zukommt, dass er den BR davon informiert hat und um Mithilfe bei der Argumentation gegenüber der GL gebeten hat. Das haben der BR getan. Die GL ging dann davon aus, dass der BR informiert ist und hat (in diesem Fall ordentlich krankheitsbedingt) gekündigt ohne die "formelle" Anhörung des BR.

In KSch-Prozess hat der AG nach Austausch der inhaltlichen Argumente (Prognose) und einer Standpauke der Richterin wegen fehlender Anhörung des BR (Zitat: Das ist schon dreist hier aufzutauchen. Hat ihnen Ihr Rechtsvertreter nicht gesagt, dass Sie damit nicht durchkommen?) die Kündigung zurückgenommen.

Deshalb würde ich also eine formelle Anhörung des BR durch den AG niemals einfordern, wenn ich von einer geplanten Kündigung weiß.

Wenn Du andere Erfahrung hast im Zusammenhang mit fehlender Anhörung, dann kläre uns hier auf. Das ist eine ziemlich formelle Angelegenheit, und wenn der AG hier Fehler macht, bekommt er das meist um die Ohren.

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