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Tagesgespräch über am Tag erbrachte Leistungen

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Postler
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, unser Chef möchte gern jeden Tag mit jedem Mitarbeiter einen 5-minutigen Gespräch führen, über das was an dem Tag gemacht wurde, eine Art Kontrolle was man den ganzen Tag geleistet hat. Wir sind in der Buchhaltung/ Abrechnung einen mittelständiger Firma. Ist das im Einklang wegen der Verhaltens und Leistungskontrolle oder schiesser er pbers Ziel hinaus.

Gruß

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Community-Antworten (6)

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Pjöööng

11.07.2014 um 11:06 Uhr

Meines Erachtens nicht zu beanstanden.

Als Betriebsrat könnte man dann schon die Frage stellen, wie diese Gespräche ablaufen und ob diese in irgendeiner Art mitbestimmungspflichtig sind ("Personalfragebogen").

Erstaunlich dass Euer Chef so viel Zeit hat, aber vermutlich wird das Interesse sowieso sehr schnell erlahmen.

P
Postler

11.07.2014 um 13:54 Uhr

Danke für die Antwort, was versteht man unter "Personalfragebogen", ist dieser mitbestimmungspflichtig?

P
Postler

11.07.2014 um 15:08 Uhr

Dieses Gespräch soll schon zu Erstellung persönlicher (Leistungs-)Profile für ihm dienen. Ist aber mündlich, kann man es trotzdem als personalfregebogen auslegen ?

P
Pjöööng

11.07.2014 um 15:33 Uhr

Als BR ist man hier in einer ziemlichen Zwickmühle. Eigentlich ist man ja gegen diese Gespräche (vor allem in dieser Häufigkeit), auf der anderen Seite sollte man aber aus diesem Grunde auch lenkend eingreifen.

Meines Erachtens hat der BR hier Anspruch darauf, erläutert zu bekommen, wie diese Gespräche ablaufen. Der Arbeitgeber wird dabei kaum sagen, dass diese Gespräche unstrukturiert verlaufen, schon ist man beim § 94 BetrVG.

G
gironimo

11.07.2014 um 18:38 Uhr

Wenn der Chef ein derartig systematisch geführtes Gespräch einführen will, würde ich als BR erst einmal von der Mitbestimmung (Beurteilungsgrundsätze) ausgehen.

Es geht ja ausdrücklich um Leistung.

Also würde ich eine BV fordern, in der die Regeln eines derartigen Gesprächs festgelegt werden.

Was ist denn, wenn bei einem Mitarbeiter nach jedem Gespräch herauskommt, die Leistung wäre schlecht? Und wer definiert gut und schlecht?. Wird das Ergebnis des Gesprächs dokumentiert (hier kommt ein eventuell vom Chef genutztes Formular ins Spiel; Personalfragebogen)? u.s.w.

Also macht erst einmal von Eurem Anspruch auf "umfassende Information" gebrauch und diskutiert mit dem AG die Details dieses Gesprächs.

S
Stoni

13.07.2014 um 16:40 Uhr

Ihr solltet Eure Kollegen auch darauf hinweisen, dass Sie das Recht haben bei derartigen Gesprächen die Anwesenheit eines BRM zu fordern.

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