Monatsgespräch außerhalb der Arbeitszeit
Hallo
wir haben für den Monat September unser Montatsgespräch mit der BL auf Mittwoch den 28.09.2022 vereinbart. Er musste jedoch den Termin auf 27.09.2022 14 Uhr verlegen. Wegen anderen Terminen.
Nun ist es so das eine BR Kollegin um 13:30 Uhr Feierabend hat. Sie möchte aber gerne teilnehmen. Muss sie sich ausstempeln und dann ehrenamtlich in Ihrer Freizeit an der Sitzung teilnehmen? Oder steht es ihr das vergütet zu bekommen? Im Sinne von Überstunden (Mehrarbeit)
Kann mir hier jemand schnell behilflich sein?
Community-Antworten (7)
27.09.2022 um 11:42 Uhr
Um 13:30 Uhr ausstempeln und um 14:00 wieder einstempeln.
§ 37 Abs. 3 BetrVG: Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Des Weiteren schau mal in den Fitting: §37 RN73ff
27.09.2022 um 12:30 Uhr
vielen Dank! Das bestätigt dann meine Aussage, gegenüber der BR Kollegin.
27.09.2022 um 19:56 Uhr
@dieschi warum aus stempeln? Ab 13:30 Uhr ins BR Büro und bis 14:00 BR Arbeit machen.
28.09.2022 um 09:11 Uhr
wie Arbeitszeit zu vergüten : ja als Überstunden : Nein
BR-Zeit ist wie Arbeitszeit zu vergüten, das beinhaltet keine Überstundenzuschläge. Und dann wäre das auch als Freizeit auszugleichen.
28.09.2022 um 09:27 Uhr
"warum aus stempeln? Ab 13:30 Uhr ins BR Büro und bis 14:00 BR Arbeit machen."
@Rakshazar Kann man auch machen sofern man "tatsächlich" was zu tun hat.
28.09.2022 um 09:32 Uhr
@Dieschi
30 Min Vorbereitung auf ein Monatsgespräch ist wirklich nicht zu lang angesetzt. Da kann man sicher auch anstandslos 1 Stunde argumentieren, man geht als BR ja nicht unvorbereitet in die "Arena"
Wenn man evt auch noch Pause machen muss gem AZG, kann man sicher auch 1,5 Stunden vorher schon den Arbeitsplatz verlassen.
28.09.2022 um 11:40 Uhr
@Relfe "30 Min Vorbereitung auf ein Monatsgespräch ist wirklich nicht zu lang angesetzt."
Sofern man sich erst am Tag des Gesprächs darauf vorbereitet, Ok.
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