Fahrtzeit zum Arzt bei Wiedereingliederung
Hallo zusammen,
meine Frage an euch. Wenn sich ein MA in einer Wiedereingliederung befindet und er muss während der Arbeitszeit zum Arzt, wie ist das mit der Fahrtzeit zum Arzt und zurück. Muss er das nacharbeiten? Ist der AN dazu verpflichtet? Nacharbeiten ist ja auch kontraproduktiv. Wo ist das geregelt? Wer zahlt die Fahrtzeit?
Danke, bluko
Community-Antworten (7)
09.07.2014 um 15:59 Uhr
Wiedereingliederung< im Zuge von BEM?
Da ist ja der AN ohnehin weiterhin AU-geschrieben und erhält (in der Regel) Krankengeld.
Im Übrigen sollte das Thema, dass der AN zwischenzeitlich den Arzt besuchen muss, Gegenstand des BEM-Gesprächs gewesen sein.
09.07.2014 um 23:15 Uhr
Wiedereingliederung im Zuge von BEM, AN ist aber nicht mehr krank geschrieben, muss aber noch regelmäßig zum Psychologen. Die Fahrtzeit dahin sind ca. 30 Minuten einfache Strecke. Die Zeit beim Arzt wir gut geschrieben, aber was ist mit der Fahrtzeit?
09.07.2014 um 23:25 Uhr
was steht dazu in der betriebsvereinbarung?
10.07.2014 um 10:19 Uhr
Guten Morgen Nubbel,
da wir leider nichts erwähnt. Es ist nicht geregelt.
10.07.2014 um 10:53 Uhr
Zitat (bluko): "Die Zeit beim Arzt wir gut geschrieben, aber was ist mit der Fahrtzeit?"
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt denn die Gutschift für die Zeit beim Arzt?
10.07.2014 um 13:04 Uhr
dann erweitert die betriebsvereinbarung
05.07.2020 um 10:59 Uhr
Kann ich bei einer Wiedereingliederung in der Arbeitzeit zum Arzt gehen. Wegen Verlängerung der Wiedereingliederung.
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