Hallo zusammen,

meine Frage an euch. Wenn sich ein MA in einer Wiedereingliederung befindet und er muss während der Arbeitszeit zum Arzt, wie ist das mit der Fahrtzeit zum Arzt und zurück. Muss er das nacharbeiten? Ist der AN dazu verpflichtet? Nacharbeiten ist ja auch kontraproduktiv.
Wo ist das geregelt? Wer zahlt die Fahrtzeit?

Danke,
bluko