Erstellt am 09.07.2014 um 13:59 Uhr von gironimo
>Wiedereingliederung< im Zuge von BEM?
Da ist ja der AN ohnehin weiterhin AU-geschrieben und erhält (in der Regel) Krankengeld.
Im Übrigen sollte das Thema, dass der AN zwischenzeitlich den Arzt besuchen muss, Gegenstand des BEM-Gesprächs gewesen sein.
Erstellt am 09.07.2014 um 21:15 Uhr von bluko
Wiedereingliederung im Zuge von BEM, AN ist aber nicht mehr krank geschrieben, muss aber noch regelmäßig zum Psychologen. Die Fahrtzeit dahin sind ca. 30 Minuten einfache Strecke.
Die Zeit beim Arzt wir gut geschrieben, aber was ist mit der Fahrtzeit?
Erstellt am 09.07.2014 um 21:25 Uhr von Nubbel
was steht dazu in der betriebsvereinbarung?
Erstellt am 10.07.2014 um 08:19 Uhr von bluko
Guten Morgen Nubbel,
da wir leider nichts erwähnt. Es ist nicht geregelt.
Erstellt am 10.07.2014 um 08:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (bluko):
"Die Zeit beim Arzt wir gut geschrieben, aber was ist mit der Fahrtzeit?"
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt denn die Gutschift für die Zeit beim Arzt?
Erstellt am 10.07.2014 um 11:04 Uhr von Nubbel
dann erweitert die betriebsvereinbarung
Erstellt am 05.07.2020 um 08:59 Uhr von hspindler
Kann ich bei einer Wiedereingliederung in der Arbeitzeit zum Arzt gehen. Wegen Verlängerung der Wiedereingliederung.