Immer Frühdienst nun Spätdienst
Guten Morgen aus Hamburg, Ich bin neu im BR und uns stellte sich eine Frage bezüglich einer MA hier im Haus. Wir sind ein kleines Krankenhaus mit etwa 40 Betten. Wir haben Service-Kräfte die auf der Station die Pat. Versorgung zu den Mahlzeiten überehmen und dies bis dato immer nur im Frühdienst taten. Da wir unsere Pat. Versorgung so umgestellt haben dass das Essen auf den Stationen angerichtet wird und dann an die Pat. ausgegeben wird ist ein erheblicher Mehraufwand für die Spätdienste entstanden und die Service-Kräfte sollen diesen nun auch belegen.
Die MA um die es geht, ist seit etwa 20 Jahren hier im Haus und das bisher nur im Frühdienst, möchte diese Dienste aus Familiären Gründen nicht belegen. Gibt es so etwas wie Gewohnheitsrecht das man geltend machen kann? Unter welchen §§ finde ich rechtliche Grundlagen?
Vielen dank für eure Antworten
Community-Antworten (2)
07.07.2014 um 12:21 Uhr
Hallo JM, erst mal kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Was steht da drin? Sonst geht es nur mit Beidseitiger Zustimmung. Und es ist eine Arbeitszeit veränderung, die unterliegt der Mitbstimmung.
Gruß
07.07.2014 um 16:13 Uhr
Andere zusätzliche Aufgaben mit erheblichen Mehraufwand? Prüfen, ob Versetzungen vorliegen (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Wenn ja - § 99 BetrVG
Veränderte Einsatzzeiten, Schichtpläne - Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG.
Weiterhin: Ist der BR nach § 92 BetrVG rechtzeitig informiert worden?
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