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Nur Frühdienst durch Nebenjob?

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Raiden
Nov 2016 bearbeitet

Eine Arbeitskollegin aus dem Bereich Hauswirtschaft hat seit längerem einen Nebenjob. Dieser ist auch durch unsere Geschäftsführung genehmigt worden. Nun hat diese Kollegin vor ein paar Wochen zu unserer Geschäftsführung gesagt, dass sie NUR noch Frühdienst arbeiten kann, da sie sonst ihren Nebenjob nicht nachkommen kann und erklärte außerdem, dass bei der Befürwortung keine Zustimmung des BR notwendig sei – laut Aussage ihres Anwalts. Momentan arbeitet sie nur im Frühdienst und macht keinen Spätdienst.

Jetzt ergibt sich aber folgendes Problem: andere Kollegen müssen nun dadurch vermehrt oder ausschließlich Spätdienst machen, was die Kollegen natürlich sehr ärgert (Gleiches Recht für Alle) und wollen das so nicht mehr hinnehmen, treten an den BR heran, um eine Änderung zu erreichen (dass diese Kollegin ebenfalls wieder Spätdienst macht).

Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass Mitarbeiter aufgrund eines Nebenjobs (der meiner Meinung nach wesentlich weniger Gewichtung haben darf als der eigentliche Hauptberuf) nur bestimmte Dienste durchführen oder eine bestimmte Anzahl an Diensten durchführen können?

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Community-Antworten (20)

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gironimo

10.08.2013 um 18:26 Uhr

Im Prinzip gibt es so was nicht. Wenn sie aber einen Arbeitsvertrag hat, der nur Frühdienst vorsieht, ist es das so. Hier hat die Kollegin ja offenbar mit dem AG gesprochen und dieser hast das Ganze so akzeptiert. Kam es zu einer Ergänzung bzw. Konkretisierung des Arbeitsvertrages? Das wäre zu klären.

C
Charlys

10.08.2013 um 18:27 Uhr

Lese mal hier, http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/2-aenderungskuendigung-231-direktionsrecht-106-gewo_idesk_PI10413_HI1753202.html ........ Wenn aber hier Dienstpläne erstellt werden seid ihr in der MB und könntet diesen wiedersprechen.

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Radien

10.08.2013 um 19:03 Uhr

Nein, es ist zwar mit dem Arbeitgeber abgesprochen gewesen, aber es gab keine Änderungen im Arbeitsvertrag dahingehend. Sie ist weiterhin für Früh und Spät eingestellt

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Watschenbaum

10.08.2013 um 19:13 Uhr

hilft euch diese Seite ?

http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm

wenn der Arbeitsvertrag alles mögliche zulässt, kommt der AG trotzdem nicht am BR vorbei, welche der Schichten er an wen verteilt

allerdings solltet ihr auch berücksichtigen, daß Teilzeitkräfte keine AN zweiter Klasse sind, und ihr den Umstand, daß nun eine Teilzeitkraft nur Frühdienste macht, auch dazu nützen könnt, dasselbe auch für Vollzeitkräfte möglich zu machen, falls entsprechende Gründe dafür vorliegen

S
Snooker

10.08.2013 um 20:51 Uhr

In erster Linie geht der Hauptjob vor dem Nebenjob. Der AG hat auch nicht zu genehmigen ob der AN einen Nebenjob annimmt oder nicht. Er kann es nur untersagen wenn die Stelle des Nebenjobs im konkurierendem Unternehmen statt findet oder aber der AN der Hauptjob nach anderen rechtlichen Gesichtspunkten nachgehen kann; wenn er nach diesen verstösst.

In eurem Fall hat der AG das ok gegeben; auch bezüglich darüber das die AN nur noch Frühdienst macht. Hier trifft dann eine Änderung des Arbeitsvertrages ein, sei es durch mündl. Vereinbarung, oder aber durch kokludentes Handel. In diese kann auch der BR nicht eingreifen, da hier die Vertragsfreiheit zwischen zwei Parteien gilt. Selbst die Besetzung in den Shichtplänen und deren Änderungen wie in der Schichtfibel beschrieben, kann hier nicht eingreifen. Wäre dem so, bräuchten wir in Deutschland keine Arbeitsverträge mehr.

W
Watschenbaum

10.08.2013 um 20:57 Uhr

snooker, Arbeitsvertrag hin oder her bei Schichtdienst besteht Mitbestimmung des BR bis hin zur Besetzung der einzelnen Schichten

die individualrechtliche Geschichte, daß der AN laut Arbeitsvertrag vollumfänglich einsetzbar wäre, würde die Mitbestimmung des BR diesbezüglich nicht einschränken

S
Snooker

10.08.2013 um 21:11 Uhr

Wiederspreche ich Dir nicht Watsche. Nur wenn ich einen Arbeitsvertrag habe (lasse mal dahin gestellt wie er zu stande kam), der besagt das ich nur Frühdienst zu leisten habe, kann kann mich kein BR dazu zwingen Spätdiendienst zu leisten. Der AG ist zwar verpflichtet den Spätdienst vollumpfänglich auf zu stocken, dies kann er aber nicht indem der gegen gültige Arbeitsverträge verstösst. Da muss er sich schon was anders einfallen lassen, wie er seiner Pflicht nachkommt.

N
nicoline

11.08.2013 um 11:55 Uhr

Der AG ist aber auch verpflichtet, die Arbeitszeit nach billigem Ermessen anzuordnen und wenn er mehrere AN hat, kann es nicht sein, dass die Zusage für einen AN die anderen benachteiligt. Ob der Nebenjob nun genehmigt wurde oder nur "nicht untersagt" ist letzendlich egal. Ich bin noch nicht überzeugt, dass die GF es wirklich >>genehmigt<< hat dass sie nur Frühdienst macht.

"Nun hat diese Kollegin vor ein paar Wochen zu unserer Geschäftsführung >>gesagt<<, dass sie NUR noch Frühdienst arbeiten kann, da sie sonst ihren Nebenjob nicht nachkommen kann und erklärte außerdem, dass bei der Befürwortung keine Zustimmung des BR notwendig sei – laut Aussage ihres Anwalts."

In der Regel wird der AG sich der Flexibilität des MA Einsatzes nicht berauben, indem er solche Zusagen macht. Der BR, welcher den Schichtplänen zustimmen muss, bis hin zum Einsatz einzelner MA in den Schichten sollte dieses Instrument nutzen, wenn er denn wirklich eine Benachteiligung erkennt. Dann muss der AG sich überlegen, wie er aus der Falle wieder herauskommt. Seid ihr als BR bereit, so weit zu gehen? Vorher könnte man sich natürlich noch mal rückversichern, ob es denn wirklich so ist, dass der AG den ausschließlichen Einsatz im FD genehmigt hat.

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Hartmut

11.08.2013 um 11:59 Uhr

Ich sehe das so wie Snooker und gironimo. Vertrag ist Vertrag. Die vorliegende mündliche Absprache kommt dem sehr nahe. Die AN wird eine gute Verhandlungsposition gehabt haben, denn sonst wäre es ja lebensmüde sich vor dem Chef aufzubauen, pass auf Alter, ich mach keine Spätschichten mehr, klar!? :) Um die Gemüter zu beruhigen, und um die verbliebenen AN in der Spätschicht zu entlasten, könnte dieser freundliche AG ja vielleicht eine Teilzeitkraft für die Spätschicht einstellen. Habt ihr ihm das mal vorgeschlagen?

N
nicoline

11.08.2013 um 11:59 Uhr

Der Benutzer nicoline hat die vorige Antwort glöscht, weil nur die Hälfte dessen da stand, was ich geschrieben habe. Jetzt neuer Versuch:

Der AG ist aber auch verpflichtet, die Arbeitszeit nach billigem Ermessen anzuordnen und wenn er mehrere AN hat, kann es nicht sein, dass die Zusage für einen AN die anderen benachteiligt. Ob der Nebenjob nun genehmigt wurde oder nur "nicht untersagt" ist letztendlich egal. Ich bin noch nicht überzeugt, dass die GF es wirklich #genehmigt# hat dass sie nur Frühdienst macht.

#Nun hat diese Kollegin vor ein paar Wochen zu unserer Geschäftsführung #gesagt#, dass sie NUR noch Frühdienst arbeiten kann, da sie sonst ihren Nebenjob nicht nachkommen kann und erklärte außerdem, dass bei der Befürwortung keine Zustimmung des BR notwendig sei – laut Aussage ihres Anwalts.#

In der Regel wird der AG sich der Flexibilität des MA Einsatzes nicht berauben, indem er solche Zusagen macht. Der BR, welcher den Schichtplänen zustimmen muss, bis hin zum Einsatz einzelner MA in den Schichten, sollte dieses Instrument nutzen, wenn er denn wirklich eine Benachteiligung erkennt. Dann muss der AG sich überlegen, wie er aus der Falle wieder herauskommt. Seid ihr als BR bereit, so weit zu gehen? Vorher könnte man sich natürlich beim AG noch mal rückversichern, ob es denn wirklich so ist, dass er den ausschließlichen Einsatz im FD genehmigt hat.

N
Nubbel

11.08.2013 um 12:30 Uhr

da hat die kollegin und ihr anwalt vollkommen recht. wenn die gl zustimmt, ändert sich ihr av, und da hat der betriebsrat nichts mitzubestimmen.

spannend ist auch, wenn nur einer kein spät arbeitet, müssen alle mehr bis nur noch spät arbeiten? wieviele sind das?

G
gironimo

11.08.2013 um 13:07 Uhr

nicoline,

das sind alles nur Mutmaßungen. Aus der Fragestellung kann nich nicht erkennen, dass der AG Probleme mit der Frühschicht der Kollegin hat.

Es geht allein darum, dass der BR Probleme sieht. Wenn aber der AG und der AN sich darauf verständigen, dass nur noch Frühschicht gearbeitet wird, steht die Kollegin für den Schichtdienst nicht mehr zur Verfügung.

Wenn es zu unverhältnismäßigen Belastungen der übrigen AN kommt, würde ich mich nun nicht auf die eine Kollegin stürzen, sondern vielmehr die Mitbestimmung des BR bei den Dienstplänen ausnutzen und eben diesen nicht mehr zustimmen, bis der AG das Problem gelöst hat (vielleicht zusätzliche Teilzeitkraft); oder (wenn der AG nicht für Abhilfe sorgt) gar die BV zur Arbeitszeit kündigen.

Denkt daran, dass der BR auch die Interessen der einen Kollegin wahren muss. Also sucht das Gespräch mit dem AG, wie eine Lösung aussehen könnte.

H
Hoppel

11.08.2013 um 13:15 Uhr

@ Snooker

"Der AG ist zwar verpflichtet den Spätdienst vollumpfänglich auf zu stocken, dies kann er aber nicht indem der gegen gültige Arbeitsverträge verstösst. "

Wie kommst Du auf die absurde Idee, dass der AG verpflichtet sein könnte, den Spätdienst vollumfänglich aufstocken zu müssen? Und wie Du zu der Aussage kommst, dass gegen gültige Arbeitsverträge verstossen würde ist mir auch ein Rätsel.

"Da muss er sich schon was anders einfallen lassen, wie er seiner Pflicht nachkommt."

Wie bereits gesagt, ist diese "Pflicht" an den Haaren herbei gezogen.

@ All

Es hat den BR doch überhaupt nicht zu interessieren, warum diese Kollegin nur noch Frühschicht arbeiten will. Auch steht es AG & AN frei, einen AV einvernehmlich dahingehend zu ändern, dass z.B. nur noch Frühschichten zu leisten sind.

Kann sich also nur die Frage stellen, ob ein BR Handlungsmöglichkeiten hat und falls ja, welche Knöpfe er drücken kann.

Ich behaupte, dass hier der Versetzungsbegriff i.S.d. § 99 BetrVG zieht ...

N
Nubbel

11.08.2013 um 13:38 Uhr

frech behauptet ist fast gewonnen, oder was willst du damit sagen? denn fundament hat das nicht

C
Charlys

11.08.2013 um 13:49 Uhr

Den ArbV zu Lasten der anderen AN und anders als bei der Einstellung mitbestimmt ohne neue MB ändern? Der BR könnte hier zu Recht sagen, dann hätten wir wegen Nachteilen der anderen AN nicht der Einstellung zugestimmt, wenn alle anderen AN alle Schichten arbeiten müssen. Denn solches wäre auch nicht BGB konform, denn der AG muss wie erwähnt auch das Thema Billigkeit beachten. Hier würde ich auch als BR einen Anwalt hinzuziehen. Weiter Dienstplänen genau mit diesem Aspekt widersprechen. Auch kann man dem AG erklären, dass man ggf zukünftig Probleme bekommen könnte Mehrarbeit zuzustimmen. Ob dann der AG auf die Forderungen der einen Koll nur Frühduenst eingehen wird?

B
blackjack

11.08.2013 um 13:54 Uhr

  1. Die Herausnahme des Klägers aus der Wechselschicht, verbunden mit der Eingliederung in den gleichförmigen Tagdienst stellt im Gegensatz zur Meinung des Klägers auch keine rechtswidrige und damit unwirksame Versetzung dar.

c. Stellt aber die bloße Veränderung des Einsatzes von Wechselschicht in Normalschicht keine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrAVG dar, musste die Beklagte hierzu auch nicht die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG einholen.

H
Hoppel

11.08.2013 um 14:14 Uhr

Och Nubbel ... hier wird soviel spekuliert, da nehme ich mir glatt die Freiheit, den § 99 BetrVG einmal kackendreist in die Runde zu werfen.

Dieser BR sucht doch eine Möglichkeit, reagieren zu können. Da würde ich dem AG gegenüber tatsächlich einfach mal behaupten, dass mit der Umsetzung von Wechsel- auf Frühschicht eine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände gegeben ist und der BR dazu angehört werden will! Zumindest muss der AG reagieren und als BR darf man sich auch mal dumm stellen.

Je nach Reaktion, könnte man dann ja noch immer feststellen, dass diese Umsetzung in der Tat nicht zustimmungspflichtig ist. Aber man ist doch erstmal im Gespräch!

S
Snooker

11.08.2013 um 14:31 Uhr

@Hoppel

Vielleicht habe ich mich nur ein bißchen blöde ausgedrückt. Mit dem Aufstocken mente ich das das ganze sein Problem ist. Und kann er die Schichten nicht so besetzen das es nicht zu Lasten der MA geht muss er halt ne Neueinstellung vor nehmen. Man weißauch nicht genau warum er dem Ansinnen der MA statt gegeben hat. Es kann ja durchaus sein das noch private Hintergründe der MA eine Rolle spielen und das der Chef so sozial eingestellt ist das er dem nicht wiedersprechen wollte.

N
nicoline

11.08.2013 um 14:37 Uhr

gironimo, #das sind alles nur Mutmaßungen.# Was genau?

#Aus der Fragestellung kann nich nicht erkennen, dass der AG Probleme mit der Frühschicht der Kollegin hat.# Ich auch nicht, hab ich auch nicht behauptet.

#Wenn aber der AG und der AN sich darauf verständigen, dass nur noch Frühschicht gearbeitet wird, steht die Kollegin für den Schichtdienst nicht mehr zur Verfügung.# Auch das ist mir bekannt.

#Es geht allein darum, dass der BR Probleme sieht.# Woraus schließt Du, dass ich das nicht verstanden habe?

#Wenn es zu unverhältnismäßigen Belastungen der übrigen AN kommt, würde ich mich nun nicht auf die eine Kollegin stürzen,# Wo habe ich gesagt, dass das jemand machen soll.

#sondern vielmehr die Mitbestimmung des BR bei den Dienstplänen ausnutzen und eben diesen nicht mehr zustimmen, bis der AG das Problem gelöst hat # Nichts, was ich nicht auch gesagt hätte!

N
Nubbel

11.08.2013 um 15:47 Uhr

diese antwort sollte man als frage in ein psychologenforum stellen:)

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