Erstellt am 06.04.2007 um 11:18 Uhr von Leviathan
Hallo Nicki,
vielleicht hilft Dir folgendes:
Es gibt keine Frist die jemanden dazu verpflichtet innerhalb einer gewissen Zeit eine Abmahnung auszusprechen (BAG, 15.01.1986, 5 AZR 70/84).
Allerdings kann das Recht auf Abmahnung verwirken. Dies geschieht dann, wenn der Abmahnungsberechtigte zu lange wartet, so dass der evtl. Abmahnungsempfänger darauf vertrauen kann, sein (Fehl)Verhalten habe zu keiner Beanstandung Anlass gegeben.
Gruß
Leviathan
Erstellt am 06.04.2007 um 11:37 Uhr von sphinx
@ Nicki
Guckst du auch Beitrag Nr. 8321 ( 2x in Stichwort/ Suchfunktion eingeben)
LG
Erstellt am 06.04.2007 um 11:37 Uhr von ridgeback
@Nicki
hier kannst Du einiges über Abmahnungen nachlesen.
http://www.dr-hildebrandt.de/abmahnung/abmahnung_10.htm
Erstellt am 06.04.2007 um 18:59 Uhr von paula
@Nicki
1. Eine Ermahnung/Abmahnung kann auch mündlich erfolgen. Es gibt keinen Formzwang in diesem Bereich. Natürlich ist es einem AG aber zu empfehlen aus Beweisgründen diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen schriftlich auszusprechen
2. Leviathan hat es super erklärt wie es it evtl. Fristen aussieht
3. kein Stress wegen einer Ermahnung. Arbeitsrechtlich gesehen ist dies eigentlich völlig unrelevant, da daraus im Wiederholungsfall keine Kündigung hergeleitet werden kann. Relevanz hat hier nur die Abmahnung
Erstellt am 07.04.2007 um 01:10 Uhr von ridgeback
@ paula,
Ermahnung/Abmahnung kann auch mündlich...,
denke Abmahnung immer schriftlich, ansonsten keine Beweislast.
Erstellt am 07.04.2007 um 09:02 Uhr von peanuts
denke Abmahnung immer schriftlich
Nein!
ansonsten keine Beweislast.
Endet jede Abmahnung vorm Gericht?
Erstellt am 07.04.2007 um 09:21 Uhr von Kölner
@peanuts
Die Frage ist auch, was ridgeback unter "Beweislast" versteht!