Ermahnung/Abmahnung - gibts da eine zeitliche Befristung?
Kann mir jemand von Euch helfen? Bis wann muss eine Ermahnung/Abmahnung schriftlich an den Kollegen überreicht werden? Beispiel: Der Kollege kam am 02.04. zu spät, da er vergessen hat, dass er seinen Dienst getauscht hat (Hatte eigentlich Spätdienst und vereinbart, für einen Tag Frühdienst zu machen). Als er dann 2 Std. zu spät in der Firma einlief, sagten seine Kollegen zu ihm: Wo warst Du denn, Du hast doch gestern den Dienst getauscht. Erst da viel ihm wieder ein, dass er zugesagt hat Frühdienst zu machen. Er hat schlicht und einfach "vergessen", dass er Frühdienst an diesem Tag hatte. Er wird deshalb eine schriftliche Ermahnung erhalten. Nun nochmal meine Frage - bis wann muss ihm diese ausgehändigt werden. Wenn Ihr noch einen § hätten, wäre super. Österliche Grüße und vielen Dank für die Unterstützung.
Community-Antworten (7)
06.04.2007 um 13:18 Uhr
Hallo Nicki, vielleicht hilft Dir folgendes: Es gibt keine Frist die jemanden dazu verpflichtet innerhalb einer gewissen Zeit eine Abmahnung auszusprechen (BAG, 15.01.1986, 5 AZR 70/84).
Allerdings kann das Recht auf Abmahnung verwirken. Dies geschieht dann, wenn der Abmahnungsberechtigte zu lange wartet, so dass der evtl. Abmahnungsempfänger darauf vertrauen kann, sein (Fehl)Verhalten habe zu keiner Beanstandung Anlass gegeben.
Gruß Leviathan
06.04.2007 um 13:37 Uhr
@ Nicki
Guckst du auch Beitrag Nr. 8321 ( 2x in Stichwort/ Suchfunktion eingeben)
LG
06.04.2007 um 13:37 Uhr
@Nicki hier kannst Du einiges über Abmahnungen nachlesen. http://www.dr-hildebrandt.de/abmahnung/abmahnung_10.htm
06.04.2007 um 20:59 Uhr
@Nicki
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Eine Ermahnung/Abmahnung kann auch mündlich erfolgen. Es gibt keinen Formzwang in diesem Bereich. Natürlich ist es einem AG aber zu empfehlen aus Beweisgründen diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen schriftlich auszusprechen
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Leviathan hat es super erklärt wie es it evtl. Fristen aussieht
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kein Stress wegen einer Ermahnung. Arbeitsrechtlich gesehen ist dies eigentlich völlig unrelevant, da daraus im Wiederholungsfall keine Kündigung hergeleitet werden kann. Relevanz hat hier nur die Abmahnung
07.04.2007 um 03:10 Uhr
@ paula, Ermahnung/Abmahnung kann auch mündlich..., denke Abmahnung immer schriftlich, ansonsten keine Beweislast.
07.04.2007 um 11:02 Uhr
denke Abmahnung immer schriftlich
Nein!
ansonsten keine Beweislast.
Endet jede Abmahnung vorm Gericht?
07.04.2007 um 11:21 Uhr
@peanuts Die Frage ist auch, was ridgeback unter "Beweislast" versteht!
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