Nebentätigkeit - muss der AN bei genehmigter Nebentätigkeit dem Arbeitgeber auch den Verdienst anzeigen?
Hallo Forum - Mitglieder, wer kann mir sagen, ob man genehmigter Nebentätigkeit dem Arbeitgeber auch den Verdienst anzeigen muss? Danke schon mal.
Community-Antworten (4)
11.09.2006 um 11:16 Uhr
Tarifvertrag?
11.09.2006 um 11:40 Uhr
für uns gilt der TVöD. Ich hoffe, Du weißt eine Antwort. Danke Kölner.
11.09.2006 um 11:48 Uhr
@Kölner Ich denke, es zu wissen. ;-)
Basis ist der § 3 Abs. 3 TVöD. In den Durchführungsrichtlinien zu diesem Absatz, heisst es, dass die Höhe des Entgeltes dem AG zu benennen ist - das ist aus dem BAT entlehnt/übernommen worden. Das einzige, was nicht geregelt ist, ob das Entgelt VOR der Nebentätigkeit zu benennen ist, oder auch nachher benannt werden darf. Dass eine Nebentätigkeit gemacht wird, ist dem AG ja grundsätzlich VORHER mitzuteilen.
11.09.2006 um 12:27 Uhr
Hallo Kölner ich finde jetztim TVöD folgenden Passus: 2.3.3 Über die Höhe des Entgelts müssen grundsätzlich entgegen der im BAT geltenden beamtenrechtlichen Regelung keine Angaben mehr gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um einen geringfügig Beschäftigten (s. u.). Was trifft jetzt zu? Danke, das Du mir weiterhilfst!
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