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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebentätigkeit - muss der AN bei genehmigter Nebentätigkeit dem Arbeitgeber auch den Verdienst anzeigen?

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Morgana
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum - Mitglieder, wer kann mir sagen, ob man genehmigter Nebentätigkeit dem Arbeitgeber auch den Verdienst anzeigen muss? Danke schon mal.

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Community-Antworten (4)

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Kölner

11.09.2006 um 11:16 Uhr

Tarifvertrag?

M
Morgana

11.09.2006 um 11:40 Uhr

für uns gilt der TVöD. Ich hoffe, Du weißt eine Antwort. Danke Kölner.

K
Kölner

11.09.2006 um 11:48 Uhr

@Kölner Ich denke, es zu wissen. ;-)

Basis ist der § 3 Abs. 3 TVöD. In den Durchführungsrichtlinien zu diesem Absatz, heisst es, dass die Höhe des Entgeltes dem AG zu benennen ist - das ist aus dem BAT entlehnt/übernommen worden. Das einzige, was nicht geregelt ist, ob das Entgelt VOR der Nebentätigkeit zu benennen ist, oder auch nachher benannt werden darf. Dass eine Nebentätigkeit gemacht wird, ist dem AG ja grundsätzlich VORHER mitzuteilen.

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Morgana

11.09.2006 um 12:27 Uhr

Hallo Kölner ich finde jetztim TVöD folgenden Passus: 2.3.3 Über die Höhe des Entgelts müssen grundsätzlich entgegen der im BAT geltenden beamtenrechtlichen Regelung keine Angaben mehr gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um einen geringfügig Beschäftigten (s. u.). Was trifft jetzt zu? Danke, das Du mir weiterhilfst!

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